In Italien gewann das rechtspopulistische Parteien-Bündnis des Medienunternehmers Silvio Berlusconi die vorgezogene Parlamentswahl deutlich vor Walter Veltroni und dessen Mitte-links-Bündnis.
In Palermo verschwanden Hunderte Stimmzettel. In Neapel kam es zu Verhaftungen wegen Verstoßes gegen das Handy-Verbot in den Wahlkabinen. Durch dieses Verbot sollen korrumpierte Wähler gehindert werden, ihre gekaufte Wahlentscheidung mit Fotohandys für ihre Auftraggeber zu dokumentieren.
Der Wahlsieg Berlusconis war erwartet worden, da die Sparpolitik der Regierung Prodis bei gleichzeitigen Preisanstieg der Lebenshaltungskosten zu größer Unzufriedenheit führten. Ausgerechnet von Berlusconi erhoffen sich viele Italiener nun schon zum dritten Mal, dass sein persönlicher Wohlstand irgendwie dem Land zugute kommen werde.
-msr-
Dienstag, April 15, 2008
Donnerstag, April 10, 2008
PSOE gewann spanische Parlamentswahlen
Madrid (Spanien), wikinews 10.03.2008 – Aus den spanischen Parlamentswahlen am vergangenen Sonntag ist die Spanische Sozialistische Arbeiterpartei (Partido Socialista Obrero Español, PSOE) unter dem amtierenden Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero als Sieger hervorgegangen.
Seine als sozialdemokratisch eingestufte Partei konnte 169 von insgesamt 350 Sitzen im spanischen Parlament erringen. Damit verfehlte sie jedoch die absolute Mehrheit, was bedeutet, dass Zapatero entweder eine feste Koalition mit einer anderen Partei eingehen oder sich je nach dem durchzusetzenden politischen Vorhaben wechselnde Partner suchen muss. In der letzten Legislaturperiode hatte er letzteren Weg gewählt. Der Experte Charles Powell von der Universität CEU San Pablo sagte der Nachrichtenagentur Reuters dazu, dass es aufgrund des mit sieben Sitzen relativ geringen Abstandes der Partei zur absoluten Mehrheit gut möglich sei, sich die Mehrheiten im Parlament erneut von Fall zu Fall zu suchen.
Dieselbe Nachrichtenagentur berichtet auch unter Berufung auf die der politischen Mitte zugeordnete Zeitung „La Vanguardia“, Zapatero habe bereits Gespräche mit der Partei Convergència i Unió (frei übersetzt Übereinstimmung und Einheit), einer katalonischen liberalen Partei, angesetzt. Beobachter erwarten, dass diese einen größeren Anteil an den Steuereinnahmen für die eigene Region beanspruchen wird.
Ein großes Thema bei Zapateros künftiger Regierungsarbeit dürfte laut Analysten die spanische Wirtschaft sein, die bereits im Wahlkampf verstärkt thematisiert wurde. So befindet sich das Land aus wirtschaftlicher Sicht derzeit in einer problematischen Situation: Die Inflation ist auf einem 10-Jahres-Hoch, auch die Arbeitslosigkeit erreicht Rekordwerte und der spanische Immobilienmarkt ist durch eine instabile Lage gekennzeichnet.
Zapatero hatte vor der Wahl angekündigt, insbesondere in steuerlicher Hinsicht tätig zu werden. So soll eine Einkommenssteuerrückzahlung von 400 Euro stattfinden und auch die Vermögens- sowie die Mehrwertsteuer sollen stark angepasst werden. Gilles Moec, Analyst der Bank of America, ging gegenüber Reuters davon aus, dass Zapatero seinen Ankündigungen schnell Taten folgen lassen werde, bereits in den nächsten zwei Wochen könnte ein steuerliches „Notfallpaket“ angekündigt werden.
Der Vorsitzende der konservativen Volkspartei (Partido Popular, PP) und Gegenkandidat Zapateros, Mariano Rajoy, hat seine Niederlage bereits eingestanden. Im Nachhinein schließen Analysten aus seiner Niederlage, dass Rajoys harte Oppositionspolitik, die oft auf Konfrontation ausgelegt war, nicht aufgegangen ist. Dennoch hat Rajoy bereits angekündigt sein Amt behalten zu wollen.
Bei den Wahlen wurde mit rund 75 Prozent eine ähnlich hohe Wahlbeteiligung wie bei den Wahlen 2004 erreicht. Damals betrug die Wahlbeteiligung 77 Prozent. Zapatero kommentierte seinen Sieg mit den Worten: „Das spanische Volk hat sich klar geäußert und es hat sich entschieden in einen neuen Abschnitt einzutreten.“
Seine als sozialdemokratisch eingestufte Partei konnte 169 von insgesamt 350 Sitzen im spanischen Parlament erringen. Damit verfehlte sie jedoch die absolute Mehrheit, was bedeutet, dass Zapatero entweder eine feste Koalition mit einer anderen Partei eingehen oder sich je nach dem durchzusetzenden politischen Vorhaben wechselnde Partner suchen muss. In der letzten Legislaturperiode hatte er letzteren Weg gewählt. Der Experte Charles Powell von der Universität CEU San Pablo sagte der Nachrichtenagentur Reuters dazu, dass es aufgrund des mit sieben Sitzen relativ geringen Abstandes der Partei zur absoluten Mehrheit gut möglich sei, sich die Mehrheiten im Parlament erneut von Fall zu Fall zu suchen.
Dieselbe Nachrichtenagentur berichtet auch unter Berufung auf die der politischen Mitte zugeordnete Zeitung „La Vanguardia“, Zapatero habe bereits Gespräche mit der Partei Convergència i Unió (frei übersetzt Übereinstimmung und Einheit), einer katalonischen liberalen Partei, angesetzt. Beobachter erwarten, dass diese einen größeren Anteil an den Steuereinnahmen für die eigene Region beanspruchen wird.
Ein großes Thema bei Zapateros künftiger Regierungsarbeit dürfte laut Analysten die spanische Wirtschaft sein, die bereits im Wahlkampf verstärkt thematisiert wurde. So befindet sich das Land aus wirtschaftlicher Sicht derzeit in einer problematischen Situation: Die Inflation ist auf einem 10-Jahres-Hoch, auch die Arbeitslosigkeit erreicht Rekordwerte und der spanische Immobilienmarkt ist durch eine instabile Lage gekennzeichnet.
Zapatero hatte vor der Wahl angekündigt, insbesondere in steuerlicher Hinsicht tätig zu werden. So soll eine Einkommenssteuerrückzahlung von 400 Euro stattfinden und auch die Vermögens- sowie die Mehrwertsteuer sollen stark angepasst werden. Gilles Moec, Analyst der Bank of America, ging gegenüber Reuters davon aus, dass Zapatero seinen Ankündigungen schnell Taten folgen lassen werde, bereits in den nächsten zwei Wochen könnte ein steuerliches „Notfallpaket“ angekündigt werden.
Der Vorsitzende der konservativen Volkspartei (Partido Popular, PP) und Gegenkandidat Zapateros, Mariano Rajoy, hat seine Niederlage bereits eingestanden. Im Nachhinein schließen Analysten aus seiner Niederlage, dass Rajoys harte Oppositionspolitik, die oft auf Konfrontation ausgelegt war, nicht aufgegangen ist. Dennoch hat Rajoy bereits angekündigt sein Amt behalten zu wollen.
Bei den Wahlen wurde mit rund 75 Prozent eine ähnlich hohe Wahlbeteiligung wie bei den Wahlen 2004 erreicht. Damals betrug die Wahlbeteiligung 77 Prozent. Zapatero kommentierte seinen Sieg mit den Worten: „Das spanische Volk hat sich klar geäußert und es hat sich entschieden in einen neuen Abschnitt einzutreten.“
Slowakei: Staatliche Gewalt gegen Frauen
Prievidza (Slowakei), 10.04.2008 – Gegen fünf slowakische Polizisten wird wegen sexuellen Missbrauchs und Amtsmissbrauchs ermittelt. Ein 15-jähriges Mädchen sei mehrfach im Dienstauto und auf einer Polizeistation sexuell missbraucht worden. Im Gegenzug sei ihr zugesichert worden, nicht wegen kleinerer Verstöße belangt zu werden. Hinzu kam die Angst, dass ihre Eltern von den kleineren Vergehen erfahren würden. Das Mädchen soll öfter betrunken gewesen sein und nachts auf der Straße Lärm gemacht haben.
Einen ähnlichen Fall gab es auch in der slowakischen Hauptstadt Bratislava. Dabei war eine Frau auf dem Polizeirevier missbraucht worden, nachdem sie zuvor eingeschüchtert wurde.
Einen ähnlichen Fall gab es auch in der slowakischen Hauptstadt Bratislava. Dabei war eine Frau auf dem Polizeirevier missbraucht worden, nachdem sie zuvor eingeschüchtert wurde.
Freitag, Februar 22, 2008
Nationalistische Ausschreitungen in Serbien
Nachdem der serbische Ministerpräsident in einer "flammenden" Ansprache von möglicherweise 200.000 serbischen Demonstranten wiederholte, die Unabhänigigkeit Kosovos "niemals" anzuerkennen, wurde die US-Botschaft von nationalistischen Randalierern gestürmt und in Brand gesetzt. Es war keinerlei Schutz seitens der serbischen Polizei zu beobachten. Auch die bundesdeutsche Botschaft wurde angegriffen.
In einem Interview mit der ARD in Belgrad bedauerte der serbische Außenminister die Vorfälle in sehr betroffener Weise als vollständig inakzeptabel. - Wer nationalistische Geister ruft, ...
Nachdem immer mehr Staaten das Kosovo anerkennen, ruft Belgrad seine Botschafter aus ihnen zurück. Das ist ein Kurs in die Selbstisolation, denn Russland kann Serbien wahrscheinlich nicht kompensieren, was Serbien an Beziehungen verloren geht.
-msr- >> Diskussion
In einem Interview mit der ARD in Belgrad bedauerte der serbische Außenminister die Vorfälle in sehr betroffener Weise als vollständig inakzeptabel. - Wer nationalistische Geister ruft, ...
Nachdem immer mehr Staaten das Kosovo anerkennen, ruft Belgrad seine Botschafter aus ihnen zurück. Das ist ein Kurs in die Selbstisolation, denn Russland kann Serbien wahrscheinlich nicht kompensieren, was Serbien an Beziehungen verloren geht.
-msr- >> Diskussion
Dienstag, Januar 01, 2008
Editorial
Europas.de - Notizen und Kommentare
Was soll werden aus Europa? Schauen wir uns Europa an. Die Geschichte politischer Katastrophen einerseits, die Kleinstaaterei vor und nach großen Imperien, die wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung mit beachtlichem Lebensstandard andererseits, in einer Welt, die sich zunehmend vernetzt und viele Probleme besser gemeinschaftlich lösen kann. Dazu soll Europa Gemeinschaft werden, zu einer Europäischen Union, die ihren Bürgern, den Vereinten Nationen und allen Menschen Inspiration für Freiheit, Solidarität, Vernunft und Wohlstand ist.
Projektentwicklung:
Die Europäische Idee kriselt, was nicht einfach nur "schade" ist, sondern Gründe hat. Unsere Europas.de wird informieren, diskutieren und sich einmischen. Das braucht Vorbereitung. Neben redaktionellen Fragen beschäftigen wir uns zunächst mit dem anzubietenden Datenhintergrund und testen ContentManagementSysteme auf ihre Eignung für die Mitwirkenden. Voraussichtlich im 4. Quartal geht es in die Betaphase. 2009 soll der öffentliche Projektstart sein.
Europa-NEWS
Vorläufig finden sich die Europa-News noch im Internet-Journal.
Impressum
Die Schirmherrschaft erklärte sich bereit, presserechtlicher Ansprechpartner zu sein >> www.Rabanus-Verlag.de
Was soll werden aus Europa? Schauen wir uns Europa an. Die Geschichte politischer Katastrophen einerseits, die Kleinstaaterei vor und nach großen Imperien, die wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung mit beachtlichem Lebensstandard andererseits, in einer Welt, die sich zunehmend vernetzt und viele Probleme besser gemeinschaftlich lösen kann. Dazu soll Europa Gemeinschaft werden, zu einer Europäischen Union, die ihren Bürgern, den Vereinten Nationen und allen Menschen Inspiration für Freiheit, Solidarität, Vernunft und Wohlstand ist.
Projektentwicklung:
Die Europäische Idee kriselt, was nicht einfach nur "schade" ist, sondern Gründe hat. Unsere Europas.de wird informieren, diskutieren und sich einmischen. Das braucht Vorbereitung. Neben redaktionellen Fragen beschäftigen wir uns zunächst mit dem anzubietenden Datenhintergrund und testen ContentManagementSysteme auf ihre Eignung für die Mitwirkenden. Voraussichtlich im 4. Quartal geht es in die Betaphase. 2009 soll der öffentliche Projektstart sein.
Europa-NEWS
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Samstag, Juni 30, 2007
Großbritannien - Linkliste
British political parties
Conservative Party
conservative-party.net (party website guide)
Labour Party
Liberal Democrats
British government
The Monarchy
Prime Minister's Office
Foreign & Commonwealth Office
Treasury
Home Office
Ministry of Defence
Government press releases
UK national statistics
List of UK Ministers since 1970
UK Parliament
Houses of Parliament
Houses of Parliament (webcast)
Parliamentary debates (Hansard) since 1988
British think tanks
Adam Smith Institute
Centre for Policy Studies
Demos
Institute of Economic Affairs
Institute for Fiscal Studies
Institute for Public Policy Research
Politeia
Policy Exchange
Selsdon Group
Social Affairs Unit
Social Market Foundation
US think tanks & links
American Enterprise Institute
Brookings Institution
Cato Institute
Freedom House
Heritage Foundation
Margaret Thatcher Center at the Heritage Foundation
Hoover Institution
Hudson Institute
Manhattan Institute
townhall.com
British media
BBC News
Daily & Sunday Telegraph
Financial Times
Guardian
ITN News
Sky News
The Times
Britain & Europe
Atlantic Partnership
Bruges Group
Business for Sterling
European Union treaties
New Atlantic Initiative
British historical resources: (a) official
UK statutes since 1988
UK statutory instruments since 1987
National Audit Office
British official publications, 1688-1995
British official publications since 1995
Parliamentary debates (Hansard) since 1988
http://www.margaretthatcher.org/
UK national statistics
National Archives (formerly PRO)
UKonline (Government Information Service)
Conservative Party
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Freitag, Juni 22, 2007
Malta und Zypern bekommen den Euro
Brüssel (Belgien), 22.06.2007 – Zypern und Malta können wie gewünscht am 1. Januar 2008 den Euro als offizielle Landeswährung einführen. Dies beschlossen die Länder- und Regierungschefs am 20. Juni bei ihrem Gipfeltreffen in Brüssel. Zuvor hatte bereits das europäische Parlament der Euro-Einführung auf den beiden Mittelmeerinseln zugestimmt. Beide Länder sind seit 2004 Mitglied der Europäischen Union und erfüllen nach Ansicht der Staats- und Regierungschefs inzwischen die Maastrichter Stabilitätskriterien.
Die Umtauschkurse für die maltesische Lira und das zyprische Pfund sollen am 10. Juli auf einem Treffen der europäischen Finanzminister endgültig festgelegt werden.
Durch den Beitritt Sloweniens zur Eurozone am 1. Januar 2007 ist der Euro zurzeit in 13 Ländern der Europäischen Union offizielle Landeswährung. Mit der Euro-Einführung auf Malta und Zypern erweitert sich die Eurozone auf 15 Länder; insgesamt werden dann 320 Millionen Menschen in der Europäischen Union mit der Gemeinschaftswährung bezahlen. +wikinews+
Die Umtauschkurse für die maltesische Lira und das zyprische Pfund sollen am 10. Juli auf einem Treffen der europäischen Finanzminister endgültig festgelegt werden.
Durch den Beitritt Sloweniens zur Eurozone am 1. Januar 2007 ist der Euro zurzeit in 13 Ländern der Europäischen Union offizielle Landeswährung. Mit der Euro-Einführung auf Malta und Zypern erweitert sich die Eurozone auf 15 Länder; insgesamt werden dann 320 Millionen Menschen in der Europäischen Union mit der Gemeinschaftswährung bezahlen. +wikinews+
Weltkriegstote sollen Polens Stimmenanteil in der EU erhöhen
Warschau (Polen), 22.06.2007 – Polens Ministerpräsident Jarosław Kaczyński fordert, dass die im Zweiten Weltkrieg getöteten Polen das Stimmgewicht Polens in der EU erhöhen sollen. Nach der geplanten Regelung, in der auch die Bevölkerungszahl der einzelnen Länder die Anzahl der Stimmen im EU-Ministerrat bestimmen soll, sieht sich Polen durch die hohen Verluste im Zweiten Weltkrieg benachteiligt. Netzeitung.de zitiert ein Radiointerview mit Kaczyński: „Wir verlangen nur, was uns genommen wurde. Wenn Polen nicht die Jahre 1939 bis 1945 durchgemacht hätte, hätte es heute eine Bevölkerung von 66 Millionen, wenn man demographische Kriterien anwendet.“
Polen verlor im Zweiten Weltkrieg 6,5 Millionen Menschen, das waren rund 20 Prozent der Bevölkerung, darunter waren drei Millionen Juden. Deutschland habe Polen „unermessliches Leid“ zugefügt, zitiert die Netzeitung Kacszynski. Die Eltern der Kaczyński-Zwillinge waren beide aktiv im Widerstand gegen die deutsche Besatzung. Daher wuchsen sie mit den Erzählungen über das Leiden ihrer Landsleute und den Widerstand gegen die Deutschen im Zweiten Weltkrieg auf.
Polen hatte als Alternative zum Abstimmungsverfahren der Doppelten Mehrheit ein Verfahren nach dem Quadratwurzelgesetz von Penrose vorgeschlagen. ++
EU-Verfassung
Polen verlor im Zweiten Weltkrieg 6,5 Millionen Menschen, das waren rund 20 Prozent der Bevölkerung, darunter waren drei Millionen Juden. Deutschland habe Polen „unermessliches Leid“ zugefügt, zitiert die Netzeitung Kacszynski. Die Eltern der Kaczyński-Zwillinge waren beide aktiv im Widerstand gegen die deutsche Besatzung. Daher wuchsen sie mit den Erzählungen über das Leiden ihrer Landsleute und den Widerstand gegen die Deutschen im Zweiten Weltkrieg auf.
Polen hatte als Alternative zum Abstimmungsverfahren der Doppelten Mehrheit ein Verfahren nach dem Quadratwurzelgesetz von Penrose vorgeschlagen. ++
Dienstag, März 27, 2007
EU-Finanzminister wollen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erleichtern
Brüssel (Belgien), 27.03.2007 – Die EU-Finanzminister vereinbarten heute bei ihrem Treffen in Brüssel die Schaffung eines gemeinsamen Zahlungsraumes (SEPA) zur Erleichterung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs innerhalb Europas. Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) prophezeite begeistert: „Für die Verbraucher wird es billiger.“ Zunächst muss jedoch noch das Europäische Parlament in Straßburg dem Vorschlag am 23. April zustimmen. Die neue Richtlinie sieht die Schaffung des neuen Zahlungsraumes ab dem Jahr 2009 vor. Die Finanzminister folgen damit einer Initiative des European Payments Council (EPC) (übersetzt etwa: Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss), einem Zusammenschluss europäischer Banken.
Alle Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, also Überweisungen, Lastschriftverfahren, Abhebungen von Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen sollen europaweit standardisiert werden. So werden die Bürger für Zahlungen im Ausland per Lastschrift keine neuen Bankkonten mehr einrichten müssen, sondern können Lastschrift- oder Daueraufträge von ihren heimischen Konten bedienen. Die Kosten für Auslandsabhebungen von Geldautomaten sollen im Zuge dieser Maßnahmen drastisch sinken.
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist werden europaeinheitliche Überweisungsformulare eingeführt, die dann auch im Inland gelten sollen. Ab dem Jahr 2010 werden auch für Überweisungen im Inland die jetzt nur bei Auslandsüberweisungen gebräuchlichen IBAN- (International Bank Account Number) und BIC-Codes (Bank Identifier Code, auch SWIFT-BIC genannt) verwendet. Langfristig sollen auch Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island in den einheitlichen EURO-Zahlungsraum einbezogen werden.
Der Kreditausschuss, in dem mehrere deutsche Banken zusammen geschlossen sind, begrüßte die Neuregelung grundsätzlich, sieht jedoch in Einzelfragen noch Nachbesserungsbedarf.
Aus einem Dokument des Europäischen Rates geht das Ziel des geplanten EU-Zahlungsverkehrsgesetzes hervor; es besteht darin „mit vereinheitlichten Zahlungsstrukturen und -verfahren den freien Geldverkehr zwischen den Nutzern unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnsitz zu ermöglichen“. +wikinews+
Alle Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, also Überweisungen, Lastschriftverfahren, Abhebungen von Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen sollen europaweit standardisiert werden. So werden die Bürger für Zahlungen im Ausland per Lastschrift keine neuen Bankkonten mehr einrichten müssen, sondern können Lastschrift- oder Daueraufträge von ihren heimischen Konten bedienen. Die Kosten für Auslandsabhebungen von Geldautomaten sollen im Zuge dieser Maßnahmen drastisch sinken.
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist werden europaeinheitliche Überweisungsformulare eingeführt, die dann auch im Inland gelten sollen. Ab dem Jahr 2010 werden auch für Überweisungen im Inland die jetzt nur bei Auslandsüberweisungen gebräuchlichen IBAN- (International Bank Account Number) und BIC-Codes (Bank Identifier Code, auch SWIFT-BIC genannt) verwendet. Langfristig sollen auch Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island in den einheitlichen EURO-Zahlungsraum einbezogen werden.
Der Kreditausschuss, in dem mehrere deutsche Banken zusammen geschlossen sind, begrüßte die Neuregelung grundsätzlich, sieht jedoch in Einzelfragen noch Nachbesserungsbedarf.
Aus einem Dokument des Europäischen Rates geht das Ziel des geplanten EU-Zahlungsverkehrsgesetzes hervor; es besteht darin „mit vereinheitlichten Zahlungsstrukturen und -verfahren den freien Geldverkehr zwischen den Nutzern unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnsitz zu ermöglichen“. +wikinews+
Sonntag, September 03, 2006
Europäische Mondsonde „SMART-1“ planmäßig auf dem Mond zerschellt
Paris (Frankreich), 03.09.2006 – Die europäische Mondsonde SMART-1 ist heute planmäßig auf dem einzigen natürlichen Erdtrabanten zerschellt. Um genau 07:42 Uhr und 22 Sekunden MESZ wurde von der europäischen Raumfahrtagentur ESA der Aufprall registriert. Die Aufschlagstelle lag gemäß dem Mondkoordinatenssystem genau bei 46,2 Grad West, 34,4 Grad Süd. Sie nennt sich „Lake of Excellence“ und befindet sich in der mittleren Südregion des Erdtrabanten.
Die Wissenschaftler vermuteten, dass die Sonde bei einer Aufprallgeschwindigkeit von zwei Kilometern pro Sekunden einen etwa drei bis zehn Meter breiten Krater schlagen würde. Dabei wurde der Aufprall von mehreren irdischen Teleskopen beobachtet. Es soll dann das abgesprengte Material mittels einer Spektralanalyse untersucht werden. Weiterhin erhoffen sich die Wissenschaftler durch eine Aufprallanalyse neue Erkenntnisse über die dabei entstehende Dynamik und dessen Einfluss auf das technische Gerät.
Mit einer umfunktionierten Kamera wurden weiterhin zahlreiche Aufnahmen von der Mondoberfläche geschossen. Die wichtigste Aufgabe der Sonde war jedoch der Praxistest eines so genannten Ionen-Triebwerks. Das Prinzip beruht darauf, dass mit Hilfe von elektrischer Energie, die mit Solarzellen erzeugt wird, Xenon-Ionen erzeugt werden, die einen Rückstoß erzeugen. Dieser ist zwar nur sehr gering, steht jedoch fast kontinuierlich zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil: Es muss nur eine geringe Masse an Treibstoff mit an Bord genommen werden. +wikinews+
Die Wissenschaftler vermuteten, dass die Sonde bei einer Aufprallgeschwindigkeit von zwei Kilometern pro Sekunden einen etwa drei bis zehn Meter breiten Krater schlagen würde. Dabei wurde der Aufprall von mehreren irdischen Teleskopen beobachtet. Es soll dann das abgesprengte Material mittels einer Spektralanalyse untersucht werden. Weiterhin erhoffen sich die Wissenschaftler durch eine Aufprallanalyse neue Erkenntnisse über die dabei entstehende Dynamik und dessen Einfluss auf das technische Gerät.
Mit einer umfunktionierten Kamera wurden weiterhin zahlreiche Aufnahmen von der Mondoberfläche geschossen. Die wichtigste Aufgabe der Sonde war jedoch der Praxistest eines so genannten Ionen-Triebwerks. Das Prinzip beruht darauf, dass mit Hilfe von elektrischer Energie, die mit Solarzellen erzeugt wird, Xenon-Ionen erzeugt werden, die einen Rückstoß erzeugen. Dieser ist zwar nur sehr gering, steht jedoch fast kontinuierlich zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil: Es muss nur eine geringe Masse an Treibstoff mit an Bord genommen werden. +wikinews+
Donnerstag, Dezember 29, 2005
Teures Vergnügen: Galileo
Europäisches Gemeinschaftsprojekt eines satellitengestützten Navigationssystems, mit dem metergenaue Standortbestimmungen möglich werden sollen. Bislang gab es nur das us-amerikanische GPS.
Folgende Nutzungsmöglichkeiten sind im Gespräch: Verkehrsleitsysteme für alle Arten von Verkehrsmitteln (Routenplanung) , Logistiksysteme, Abrufbarkeit per Handy, Aufenthaltsbestimmung von Personen, denen "elektronische Fußfesseln" angelegt wurden.
Der erste von insgesamt 30 Satelliten wurde am 28.12.2005 gestartet. Im Jahr 2010 soll das System komplett sein und 3,8 Mrd. kosten, um anschließend profitabel zu werden.
Markus Rabanus >> Diskussion
Folgende Nutzungsmöglichkeiten sind im Gespräch: Verkehrsleitsysteme für alle Arten von Verkehrsmitteln (Routenplanung) , Logistiksysteme, Abrufbarkeit per Handy, Aufenthaltsbestimmung von Personen, denen "elektronische Fußfesseln" angelegt wurden.
Der erste von insgesamt 30 Satelliten wurde am 28.12.2005 gestartet. Im Jahr 2010 soll das System komplett sein und 3,8 Mrd. kosten, um anschließend profitabel zu werden.
Markus Rabanus >> Diskussion
Sonntag, Oktober 02, 2005
Krisentreffen der EU-Außenminister wegen Türkeibeitrittsverhandlungen
Berlin (Deutschland), 02.10.2005 – Zu einer Krisensitzung kommen die Außenminister der Europäischen Union (EU) am Sonntag zusammen. Nachdem seit Monaten die Marschroute der EU bei den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei darin bestand, die Verhandlungen mit dem Ziel einer Vollmitgliedschaft zu führen, hatte die Regierung Österreichs in der vergangenen Woche die bisherige Beschlusslage in Frage gestellt. Nach Auffassung Österreichs soll im Verhandlungsmandat der EU die Vollmitgliedschaft nicht direkt erwähnt werden. Bei dem Außenministertreffen am Sonntag soll nun nach einer Lösung gesucht werden.
Österreich ist das einzige Land, das diese Position vertritt. Die Regierung Österreichs befindet sich jedoch in Übereinstimmung mit den Unionsparteien der Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls einen Beitritt der Türkei ablehnen. Der österreichische Alleingang wurde daher auch ausdrücklich vom außenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Friedbert Pflüger begrüßt. Diese ablehnende Position ist innerhalb der EU aber eine Einzelmeinung.
Die österreichische Haltung in dieser Frage wird mit den bevorstehenden Landtagswahlen in der Steiermark in Zusammenhang gebracht. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien stoßen in Österreich ebenfalls auf Skepsis.
In einem Interview äußerte sich der EU-Außenbeauftragte Javier Solana jedoch zuversichtlich: „Ich gehe davon aus, dass eine Einigung gelingen wird.“ Seine Zuversicht gründet sich auf entsprechende Erfahrungen mit der Türkeifrage: „Entscheidungen, die die Türkei betreffen, sind auch in der Vergangenheit immer erst in letzter Minute getroffen worden.“
Die Verhandlungen mit der Türkei sind seit langem ein innenpolitischer Zankapfel in Deutschland zwischen SPD/Grünen einerseits und Union/FDP andererseits. Während die rot-grüne Bundesregierung sich für einen Beitritt der Türkei stark machte, weil ihr seit zehn Jahren entsprechende Versprechen gemacht worden waren, will die Union lediglich eine so genannte privilegierte Partnerschaft ermöglichen, die in der Türkei allerdings auf wenig Gegenliebe stößt. +wikinews+
Türkei EU-Mitgliedschaft
Österreich ist das einzige Land, das diese Position vertritt. Die Regierung Österreichs befindet sich jedoch in Übereinstimmung mit den Unionsparteien der Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls einen Beitritt der Türkei ablehnen. Der österreichische Alleingang wurde daher auch ausdrücklich vom außenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Friedbert Pflüger begrüßt. Diese ablehnende Position ist innerhalb der EU aber eine Einzelmeinung.
Die österreichische Haltung in dieser Frage wird mit den bevorstehenden Landtagswahlen in der Steiermark in Zusammenhang gebracht. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien stoßen in Österreich ebenfalls auf Skepsis.
In einem Interview äußerte sich der EU-Außenbeauftragte Javier Solana jedoch zuversichtlich: „Ich gehe davon aus, dass eine Einigung gelingen wird.“ Seine Zuversicht gründet sich auf entsprechende Erfahrungen mit der Türkeifrage: „Entscheidungen, die die Türkei betreffen, sind auch in der Vergangenheit immer erst in letzter Minute getroffen worden.“
Die Verhandlungen mit der Türkei sind seit langem ein innenpolitischer Zankapfel in Deutschland zwischen SPD/Grünen einerseits und Union/FDP andererseits. Während die rot-grüne Bundesregierung sich für einen Beitritt der Türkei stark machte, weil ihr seit zehn Jahren entsprechende Versprechen gemacht worden waren, will die Union lediglich eine so genannte privilegierte Partnerschaft ermöglichen, die in der Türkei allerdings auf wenig Gegenliebe stößt. +wikinews+
Freitag, September 02, 2005
Türkei will EU-Beitrittsgesuch notfalls zurückziehen
Brüssel (Belgien) / Ankara (Türkei), 02.09.2005 – Die Türkei hat mit dem Rückzug ihres EU-Beitrittsgesuchs gedroht, sollte die Europäische Union (EU) neue Bedingungen stellen oder eine Alternative zur vollen Mitgliedschaft vorschlagen. Die Türkei habe alles getan, was für einen Beginn der Beitrittsgespräche notwendig sei, sagte der türkische Ministerpräsident Tayyip Erdogan. Sein Land könne der EU keine weiteren Zugeständnisse machen.
Der türkische Außenminister Abdullah Gül sagte dem Magazin „The Economist“: „Sollte die EU etwas anderes als eine volle Mitgliedschaft anbieten oder neue Forderungen stellen, werden wir gehen.“ Und weiter: „Wir haben uns an unsere Seite des Abkommens gehalten, die EU sollte sich an ihre halten.“ Ein Rückzug werde dann endgültig sein.
Die Spannungen mit der Türkei hatten sich jüngst verschärft, weil die Türkei Zypern – ein EU-Mitglied – nicht anerkennt. Ende Juli hatte die Türkei das so genannte Ankara-Protokoll unterzeichnet, das die Zollunion auf die zehn neuen EU-Staaten samt Zypern ausweitet. In einer Zusatzerklärung stellte Ankara aber klar, dass dies keine völkerrechtliche Anerkennung der Republik Zypern sei.
EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn rechnet jedoch damit, dass sich die 25 EU-Staaten an ihre früheren Beschlüsse halten. Danach wäre das Ziel von Verhandlungen eine Vollmitgliedschaft der Türkei. Zugleich wird ausdrücklich festgestellt, dass ein Erfolg der Verhandlungen nicht vorab garantiert werden kann. Das Verhandlungsmandat solle noch im September abschließend formuliert werden. +wikinews+
Der türkische Außenminister Abdullah Gül sagte dem Magazin „The Economist“: „Sollte die EU etwas anderes als eine volle Mitgliedschaft anbieten oder neue Forderungen stellen, werden wir gehen.“ Und weiter: „Wir haben uns an unsere Seite des Abkommens gehalten, die EU sollte sich an ihre halten.“ Ein Rückzug werde dann endgültig sein.
Die Spannungen mit der Türkei hatten sich jüngst verschärft, weil die Türkei Zypern – ein EU-Mitglied – nicht anerkennt. Ende Juli hatte die Türkei das so genannte Ankara-Protokoll unterzeichnet, das die Zollunion auf die zehn neuen EU-Staaten samt Zypern ausweitet. In einer Zusatzerklärung stellte Ankara aber klar, dass dies keine völkerrechtliche Anerkennung der Republik Zypern sei.
EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn rechnet jedoch damit, dass sich die 25 EU-Staaten an ihre früheren Beschlüsse halten. Danach wäre das Ziel von Verhandlungen eine Vollmitgliedschaft der Türkei. Zugleich wird ausdrücklich festgestellt, dass ein Erfolg der Verhandlungen nicht vorab garantiert werden kann. Das Verhandlungsmandat solle noch im September abschließend formuliert werden. +wikinews+
Freitag, August 26, 2005
Merkel und Stoiber weiter gegen eine EU-Mitgliedschaft der Türkei
Berlin (Deutschland), 26.08.2005 – Die CDU-Vorsitzende und Kanzlerkandidatin Angela Merkel und der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber haben sich in einem Brief an die konservativen Regierungschefs der Europäischen Union erneut gegen eine Vollmitgliedschaft der Türkei ausgesprochen.
Diese Aussage kommt eine Woche vor dem EU-Außenministertreffen, auf dem über die Erweiterung der Europäischen Union gesprochen werden soll. Am 3. Oktober sollen die Gespräche mit der Türkei beginnen. „Wir sind der festen Überzeugung, dass eine Aufnahme der Türkei die EU politisch, wirtschaftlich und sozial überfordern und den europäischen Integrationsprozess gefährden würde“, heißt es in dem Schreiben. Als Begründung für ihre Position verweisen die beiden Unionspolitiker auf die Weigerung der Türkei, der Forderung nach einer Anerkennung der Republik Zypern nachzukommen. Des weiteren wird auf die ungenügende Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei hingewiesen. Es wird dafür plädiert, das von der CDU/CSU entwickelte Konzept einer „privilegierten Partnerschaft“ als „realistische Alternative“ zu einer Vollmitgliedschaft umzusetzen.
Die Unionsparteien vertreten seit langem diese Position, haben dafür jedoch im europäischen Raum bisher wenig Unterstützung erfahren. +wikinews+
Türkei EU-Mitgliedschaft
Diese Aussage kommt eine Woche vor dem EU-Außenministertreffen, auf dem über die Erweiterung der Europäischen Union gesprochen werden soll. Am 3. Oktober sollen die Gespräche mit der Türkei beginnen. „Wir sind der festen Überzeugung, dass eine Aufnahme der Türkei die EU politisch, wirtschaftlich und sozial überfordern und den europäischen Integrationsprozess gefährden würde“, heißt es in dem Schreiben. Als Begründung für ihre Position verweisen die beiden Unionspolitiker auf die Weigerung der Türkei, der Forderung nach einer Anerkennung der Republik Zypern nachzukommen. Des weiteren wird auf die ungenügende Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei hingewiesen. Es wird dafür plädiert, das von der CDU/CSU entwickelte Konzept einer „privilegierten Partnerschaft“ als „realistische Alternative“ zu einer Vollmitgliedschaft umzusetzen.
Die Unionsparteien vertreten seit langem diese Position, haben dafür jedoch im europäischen Raum bisher wenig Unterstützung erfahren. +wikinews+
Montag, Juli 18, 2005
Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -Pressemitteilung Nr. 64/2005 vom 18. Juli 2005Zum Urteil vom 18. Juli 2005 – 2 BvR 2236/04 –
Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18.Juli 2005 das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt.
Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16Abs. 2 GG) ein, da der Gesetzgeber die ihm durch den Rahmenbeschluss zumEuropäischen Haftbefehl eröffneten Spielräume nicht für eine möglichstgrundrechtsschonende Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Rechtausgeschöpft habe.
Zudem verstoße das Europäische Haftbefehlsgesetzaufgrund der fehlenden Anfechtbarkeit der (Auslieferungs-)Bewilligungsentscheidung gegen die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4GG).
Solange der Gesetzgeber kein neues Ausführungsgesetz zu Art. 16Abs. 2 Satz 2 GG erlässt, ist die Auslieferung eines deutschenStaatsangehörigen daher nicht möglich.
Damit war die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, der auf Grund eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung an Spanienausgeliefert werden soll (Pressemitteilung Nr. 20/2005 vom 24. Februar2005), erfolgreich.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts und die Bewilligungsentscheidung der Justizbehörde wurden aufgehoben. Der Richter Broß, der die Entscheidung im Ergebnis mitträgt, der RichterGerhardt und die Richterin Lübbe-Wolff haben der Entscheidung jeweils eine abweichende Meinung angefügt.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
1. Das Europäische Haftbefehlsgesetz verstößt gegen Art. 16 Abs. 2 Satz1 GG (Auslieferungsverbot), weil der Gesetzgeber bei der Umsetzung desRahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl die Anforderungen des qualifizierten Gesetzesvorbehalts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nichterfüllt hat.
Grundlage des Verbots der Auslieferung Deutscher ist Art. 16 Abs. 2 Satz1 GG.
Das Grundrecht gewährleistet die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen Rechtsordnung.
Der Beziehung des Bürgers zueinem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen entspricht es, dass derBürger von dieser Vereinigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Schutz deutscher Staatsangehöriger vor Auslieferung kann allerdings nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG unter bestimmtenVoraussetzungen durch Gesetz eingeschränkt werden.
Die Einschränkung desAuslieferungsschutzes ist kein Verzicht auf eine für sich genommen essentielle Staatsaufgabe.
Die in der „Dritten Säule“ der EuropäischenUnion (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) praktizierte Zusammenarbeit in Form einer begrenzten gegenseitigen Anerkennung ist gerade auch mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität ein Weg, um die nationale Identität und Staatlichkeit in einem einheitlichen europäischen Rechtsraum zu wahren.
Der Gesetzgeber war beim Erlass des Umsetzungsgesetzes zumRahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl verpflichtet, das Ziel des Rahmenbeschlusses so umzusetzen, dass die Einschränkung des Grundrechts auf Auslieferungsfreiheit verhältnismäßig ist.
Insbesondere hatte er dafür Sorge zu tragen, dass der Eingriff in den Schutzbereichdes Art. 16 Abs. 2 GG schonend erfolgt.
Mit dem Auslieferungsverbotsollen gerade auch die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den von einer Auslieferung betroffenen Deutschen gewahrt werden.
Der Grundrechtsberechtigte muss sich darauf verlassen können, dass sein dem jeweils geltenden Recht entsprechendes Verhaltennicht nachträglich als rechtswidrig qualifiziert wird.
Das Vertrauen in die eigene Rechtsordnung ist dann in besonderer Weise geschützt, wenn die dem Auslieferungsersuchen zu Grunde liegende Handlung einen maßgeblichen Inlandsbezug hat. Wer als Deutscher im eigenen Rechtsraum eine Tat begeht, muss grundsätzlich nicht mit einer Auslieferung an eine andere Staatsgewalt rechnen.
Anders fällt die Beurteilung hingegen aus, wenn die vorgeworfene Tat einen maßgeblichen Auslandsbezug hat. Wer in einer anderen Rechtsordnung handelt, muss damit rechnen, hier auch zur Verantwortung gezogen zu werden. Diesem Maßstab wird das Europäische Haftbefehlsgesetz nicht gerecht. Es greift unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit ein.
Der Gesetzgeber hat es versäumt, den grundrechtlich besonders geschützten Belangen deutscher Staatsangehöriger bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses hinreichend Rechnung zu tragen, insbesondere hat er die durch das Rahmenrecht vorgegebenen Spielräume nicht ausgeschöpft.
Er hätte eine grundrechtsschonendere Umsetzung wählen können, ohne gegen die bindenden Ziele des Rahmenbeschlusses zu verstoßen. So etwa erlaubt der Rahmenbeschluss den vollstreckenden Justizbehörden, dieVollstreckung des Haftbefehls zu verweigern, wenn er sich auf Straftaten erstreckt, die im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaates begangen worden sind. Für solche Taten mit maßgeblichem Inlandsbezug hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen müssen, die Auslieferung Deutscher zu verweigern.
Darüber hinaus weist das Haftbefehlsgesetz eineSchutzlücke hinsichtlich der Möglichkeit auf, die Auslieferung wegen eines in gleicher Sache im Inland laufenden strafrechtlichen Verfahrens oder deshalb abzulehnen, weil ein inländisches Verfahren eingestellt oder schon die Einleitung abgelehnt worden ist. In diesem Zusammenhanghätte der Gesetzgeber die Regelungen der Strafprozessordnung daraufhin überprüfen müssen, ob Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, von einerStrafverfolgung abzusehen, im Hinblick auf eine mögliche Auslieferung gerichtlich überprüfbar sein müssen.
Die Defizite der gesetzlichen Regelung werden auch nicht dadurch hinreichend kompensiert, dass dieRegelungen des Europäischen Haftbefehlsgesetzes die Verbüßung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe im Heimatstaat vorsehen. Dies ist zwar grundsätzlich eine Schutzmaßnahme für die eigenen Staatsbürger, aber sie betrifft lediglich die Verbüßung der Strafe und nicht bereits die Strafverfolgung.
2. Durch den Ausschluss des Rechtsweges gegen die Bewilligung einerAuslieferung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verstößt das Europäische Haftbefehlsgesetz gegen Art. 19 Abs. 4 GG(Rechtsweggarantie).
Das Europäische Haftbefehlsgesetz übernimmt teilweise die im Rahmenbeschluss vorgesehenen Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abgelehnt werden kann. Dabei hat sich der deutsche Gesetzgeber im Wesentlichen für eine Ermessenslösungentschieden. Die Ergänzung des Bewilligungsverfahrens um benannte Ablehnungsgründe führt dazu, dass die Bewilligungsbehörde bei Auslieferungen in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht mehrnur über außen- und allgemeinpolitische Aspekte des Auslieferungsersuchens entscheidet, sondern in einen Abwägungsprozess eintreten muss, der insbesondere die Strafverfolgung im Heimatstaat zumGegenstand hat. Die Anreicherung des Bewilligungsverfahrens um weitere ermessensgebundene Tatbestände bewirkt eine qualitative Veränderung derBewilligung.
Die zu treffende Abwägungsentscheidung dient dem Schutz der Grundrechte des Verfolgten und darf richterlicher Prüfung nicht entzogenwerden.
3. Das Europäische Haftbefehlsgesetz ist nichtig. Der Gesetzgeber wird die Gründe für die Unzulässigkeit der Auslieferung Deutscher neu zufassen haben und die Einzelfallentscheidung über die Auslieferung als abwägenden Vorgang der Rechtsanwendung ausgestalten.
Des Weiteren sind Änderungen bei der Ausgestaltung der Bewilligungsentscheidung und ihres Verhältnisses zur Zulässigkeit notwendig.
Solange der Gesetzgeber kein neues Ausführungsgesetz zu Art. 16 Abs. 2Satz 2 GG erlässt, ist die Auslieferung eines deutschenStaatsangehörigen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht möglich.
Im Übrigen können Auslieferungen auf der Grundlage des Gesetzesüber die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in der Fassungvor dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehlsgesetzes erfolgen.
Zum Sondervotum des Richters Broß
Richter Broß folgt der Senatsmehrheit im Ergebnis, nicht aber in derBegründung. Das Europäische Haftbefehlsgesetz sei bereits deshalb nichtig, weil es nicht dem Subsidiaritätsprinzip (Art. 23 Abs. 1 Satz 1GG) Rechnung trage.
Eine Auslieferung deutscher Staatsangehöriger komme nur insoweit in Betracht, als eine Verwirklichung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs im Inland aus tatsächlichen Gründen im konkreten Einzelfall zum Scheitern verurteilt wäre. Nur dann sei der Weg für eine Aufgabenwahrnehmung durch die nächsthöhere Ebene – die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – frei. Der Senat verkenne die Bedeutung und Tragweite des Grundsatzes der Subsidiarität und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wenn er es für statthaft erachtet, bei Straftaten mit maßgeblichem Auslandsbezug eine Auslieferung deutscher Staatsangehöriger ohne jede materielle Einschränkungvorzusehen. Das Vertrauen des Verfolgten in die eigene Rechtsordnung sei gerade auch dann in besonderer Weise geschützt, wenn die dem Auslieferungsersuchen zu Grunde liegende Handlung maßgeblichen Auslandsbezug aufweist. Vor allem hier müssten sich die Schutzpflicht des Staates und der Grundsatz der Subsidiarität beweisen – nicht erstbei Straftaten mit maßgeblichem Inlandsbezug.
Zum Sondervotum der Richterin Lübbe-Wolff
Die Richterin Lübbe-Wolff teilt die Auffassung der Senatsmehrheit, dass das Europäische Haftbefehlsgesetz den Grundrechten potentiell Betroffener nicht hinreichend Rechnung trägt, folgt aber Teilen derBegründung und dem Rechtsfolgenausspruch nicht.
Um Verfassungsverstöße auszuschließen, hätte die Feststellung genügt, dass für bestimmte näherbezeichnete Fälle Auslieferungen auf der Grundlage des Gesetzes bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen Neuregelung nicht zulässigsind.
Mit der Nichtigerklärung des Gesetzes werde dagegen die Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls auch inverfassungsrechtlich völlig unproblematischen Fällen ausgeschlossen – beispielsweise sogar die Auslieferung von Staatsangehörigen des ersuchenden Staates wegen in diesem Staat begangener Taten.
DieBundesrepublik Deutschland werde so zu Verstößen gegen das Unionsrecht gezwungen, die ohne Verfassungsverstoß hätten vermieden werden können. Auf der Grundlage des gebotenen engeren Rechtsfolgenausspruchs müsste auch die nun fällige erneute Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht notwendigerweise zugunsten des Beschwerdeführers ausfallen. Denn ob der Fall des Beschwerdeführers zu einer der Fallgruppen gehöre, für die die Regelungen des Europäischen Haftbefehlsgesetzes unzureichend sind, sei bislang nicht geklärt.
Zum Sondervotum des Richters Gerhardt
Nach Auffassung des Richters Gerhardt wäre die Verfassungsbeschwerde zurückzuweisen gewesen. Die Nichtigerklärung des Europäischen Haftbefehlsgesetzes stehe mit dem verfassungs- und unionsrechtlichen Gebot, Verletzungen des Vertrags über die Europäische Union möglichst zuvermeiden, nicht im Einklang. Der Senat setze sich in Widerspruch zurRechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, der in seinem Pupino-Urteil vom 16. Juni 2005 den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auch und gerade für die Umsetzung von Rahmenbeschlüssen hervorgehoben habe.
Die mit dem Auslieferungsverbot des Grundgesetzes verfolgten Schutzziele würden durch den Rahmenbeschluss und das Europäische Haftbefehlsgesetz erreicht. Der für die Auslegung des Rahmenbeschlusses zuständige Europäische Gerichtshof werde der Durchsetzung einer exzessiven Strafgesetzgebung eines Mitgliedsstaates entgegentreten. Das Europäische Haftbefehlsgesetz ermögliche es, dieAuslieferung in den Fällen abzulehnen, in denen die Durchführung eines Strafverfahrens im Ausland den Betroffenen unverhältnismäßig belaste.
Auch wenn die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt sei, bestehe nach der entsprechenden Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht kein Anlass für die Annahme, dass Behörden und Gerichte ihre selbstverständliche Pflicht zur Beachtung dieses Gebots missachteten. Ein Rechtsschutzdefizit liege nicht vor.
Urteil vom 18. Juli 2005 – 2 BvR 2236 /04 –Karlsruhe, den 18. Juli 2005
Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18.Juli 2005 das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt.
Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16Abs. 2 GG) ein, da der Gesetzgeber die ihm durch den Rahmenbeschluss zumEuropäischen Haftbefehl eröffneten Spielräume nicht für eine möglichstgrundrechtsschonende Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Rechtausgeschöpft habe.
Zudem verstoße das Europäische Haftbefehlsgesetzaufgrund der fehlenden Anfechtbarkeit der (Auslieferungs-)Bewilligungsentscheidung gegen die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4GG).
Solange der Gesetzgeber kein neues Ausführungsgesetz zu Art. 16Abs. 2 Satz 2 GG erlässt, ist die Auslieferung eines deutschenStaatsangehörigen daher nicht möglich.
Damit war die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, der auf Grund eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung an Spanienausgeliefert werden soll (Pressemitteilung Nr. 20/2005 vom 24. Februar2005), erfolgreich.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts und die Bewilligungsentscheidung der Justizbehörde wurden aufgehoben. Der Richter Broß, der die Entscheidung im Ergebnis mitträgt, der RichterGerhardt und die Richterin Lübbe-Wolff haben der Entscheidung jeweils eine abweichende Meinung angefügt.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
1. Das Europäische Haftbefehlsgesetz verstößt gegen Art. 16 Abs. 2 Satz1 GG (Auslieferungsverbot), weil der Gesetzgeber bei der Umsetzung desRahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl die Anforderungen des qualifizierten Gesetzesvorbehalts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nichterfüllt hat.
Grundlage des Verbots der Auslieferung Deutscher ist Art. 16 Abs. 2 Satz1 GG.
Das Grundrecht gewährleistet die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen Rechtsordnung.
Der Beziehung des Bürgers zueinem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen entspricht es, dass derBürger von dieser Vereinigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Schutz deutscher Staatsangehöriger vor Auslieferung kann allerdings nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG unter bestimmtenVoraussetzungen durch Gesetz eingeschränkt werden.
Die Einschränkung desAuslieferungsschutzes ist kein Verzicht auf eine für sich genommen essentielle Staatsaufgabe.
Die in der „Dritten Säule“ der EuropäischenUnion (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) praktizierte Zusammenarbeit in Form einer begrenzten gegenseitigen Anerkennung ist gerade auch mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität ein Weg, um die nationale Identität und Staatlichkeit in einem einheitlichen europäischen Rechtsraum zu wahren.
Der Gesetzgeber war beim Erlass des Umsetzungsgesetzes zumRahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl verpflichtet, das Ziel des Rahmenbeschlusses so umzusetzen, dass die Einschränkung des Grundrechts auf Auslieferungsfreiheit verhältnismäßig ist.
Insbesondere hatte er dafür Sorge zu tragen, dass der Eingriff in den Schutzbereichdes Art. 16 Abs. 2 GG schonend erfolgt.
Mit dem Auslieferungsverbotsollen gerade auch die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den von einer Auslieferung betroffenen Deutschen gewahrt werden.
Der Grundrechtsberechtigte muss sich darauf verlassen können, dass sein dem jeweils geltenden Recht entsprechendes Verhaltennicht nachträglich als rechtswidrig qualifiziert wird.
Das Vertrauen in die eigene Rechtsordnung ist dann in besonderer Weise geschützt, wenn die dem Auslieferungsersuchen zu Grunde liegende Handlung einen maßgeblichen Inlandsbezug hat. Wer als Deutscher im eigenen Rechtsraum eine Tat begeht, muss grundsätzlich nicht mit einer Auslieferung an eine andere Staatsgewalt rechnen.
Anders fällt die Beurteilung hingegen aus, wenn die vorgeworfene Tat einen maßgeblichen Auslandsbezug hat. Wer in einer anderen Rechtsordnung handelt, muss damit rechnen, hier auch zur Verantwortung gezogen zu werden. Diesem Maßstab wird das Europäische Haftbefehlsgesetz nicht gerecht. Es greift unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit ein.
Der Gesetzgeber hat es versäumt, den grundrechtlich besonders geschützten Belangen deutscher Staatsangehöriger bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses hinreichend Rechnung zu tragen, insbesondere hat er die durch das Rahmenrecht vorgegebenen Spielräume nicht ausgeschöpft.
Er hätte eine grundrechtsschonendere Umsetzung wählen können, ohne gegen die bindenden Ziele des Rahmenbeschlusses zu verstoßen. So etwa erlaubt der Rahmenbeschluss den vollstreckenden Justizbehörden, dieVollstreckung des Haftbefehls zu verweigern, wenn er sich auf Straftaten erstreckt, die im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaates begangen worden sind. Für solche Taten mit maßgeblichem Inlandsbezug hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen müssen, die Auslieferung Deutscher zu verweigern.
Darüber hinaus weist das Haftbefehlsgesetz eineSchutzlücke hinsichtlich der Möglichkeit auf, die Auslieferung wegen eines in gleicher Sache im Inland laufenden strafrechtlichen Verfahrens oder deshalb abzulehnen, weil ein inländisches Verfahren eingestellt oder schon die Einleitung abgelehnt worden ist. In diesem Zusammenhanghätte der Gesetzgeber die Regelungen der Strafprozessordnung daraufhin überprüfen müssen, ob Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, von einerStrafverfolgung abzusehen, im Hinblick auf eine mögliche Auslieferung gerichtlich überprüfbar sein müssen.
Die Defizite der gesetzlichen Regelung werden auch nicht dadurch hinreichend kompensiert, dass dieRegelungen des Europäischen Haftbefehlsgesetzes die Verbüßung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe im Heimatstaat vorsehen. Dies ist zwar grundsätzlich eine Schutzmaßnahme für die eigenen Staatsbürger, aber sie betrifft lediglich die Verbüßung der Strafe und nicht bereits die Strafverfolgung.
2. Durch den Ausschluss des Rechtsweges gegen die Bewilligung einerAuslieferung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verstößt das Europäische Haftbefehlsgesetz gegen Art. 19 Abs. 4 GG(Rechtsweggarantie).
Das Europäische Haftbefehlsgesetz übernimmt teilweise die im Rahmenbeschluss vorgesehenen Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abgelehnt werden kann. Dabei hat sich der deutsche Gesetzgeber im Wesentlichen für eine Ermessenslösungentschieden. Die Ergänzung des Bewilligungsverfahrens um benannte Ablehnungsgründe führt dazu, dass die Bewilligungsbehörde bei Auslieferungen in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht mehrnur über außen- und allgemeinpolitische Aspekte des Auslieferungsersuchens entscheidet, sondern in einen Abwägungsprozess eintreten muss, der insbesondere die Strafverfolgung im Heimatstaat zumGegenstand hat. Die Anreicherung des Bewilligungsverfahrens um weitere ermessensgebundene Tatbestände bewirkt eine qualitative Veränderung derBewilligung.
Die zu treffende Abwägungsentscheidung dient dem Schutz der Grundrechte des Verfolgten und darf richterlicher Prüfung nicht entzogenwerden.
3. Das Europäische Haftbefehlsgesetz ist nichtig. Der Gesetzgeber wird die Gründe für die Unzulässigkeit der Auslieferung Deutscher neu zufassen haben und die Einzelfallentscheidung über die Auslieferung als abwägenden Vorgang der Rechtsanwendung ausgestalten.
Des Weiteren sind Änderungen bei der Ausgestaltung der Bewilligungsentscheidung und ihres Verhältnisses zur Zulässigkeit notwendig.
Solange der Gesetzgeber kein neues Ausführungsgesetz zu Art. 16 Abs. 2Satz 2 GG erlässt, ist die Auslieferung eines deutschenStaatsangehörigen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht möglich.
Im Übrigen können Auslieferungen auf der Grundlage des Gesetzesüber die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in der Fassungvor dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehlsgesetzes erfolgen.
Zum Sondervotum des Richters Broß
Richter Broß folgt der Senatsmehrheit im Ergebnis, nicht aber in derBegründung. Das Europäische Haftbefehlsgesetz sei bereits deshalb nichtig, weil es nicht dem Subsidiaritätsprinzip (Art. 23 Abs. 1 Satz 1GG) Rechnung trage.
Eine Auslieferung deutscher Staatsangehöriger komme nur insoweit in Betracht, als eine Verwirklichung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs im Inland aus tatsächlichen Gründen im konkreten Einzelfall zum Scheitern verurteilt wäre. Nur dann sei der Weg für eine Aufgabenwahrnehmung durch die nächsthöhere Ebene – die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – frei. Der Senat verkenne die Bedeutung und Tragweite des Grundsatzes der Subsidiarität und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wenn er es für statthaft erachtet, bei Straftaten mit maßgeblichem Auslandsbezug eine Auslieferung deutscher Staatsangehöriger ohne jede materielle Einschränkungvorzusehen. Das Vertrauen des Verfolgten in die eigene Rechtsordnung sei gerade auch dann in besonderer Weise geschützt, wenn die dem Auslieferungsersuchen zu Grunde liegende Handlung maßgeblichen Auslandsbezug aufweist. Vor allem hier müssten sich die Schutzpflicht des Staates und der Grundsatz der Subsidiarität beweisen – nicht erstbei Straftaten mit maßgeblichem Inlandsbezug.
Zum Sondervotum der Richterin Lübbe-Wolff
Die Richterin Lübbe-Wolff teilt die Auffassung der Senatsmehrheit, dass das Europäische Haftbefehlsgesetz den Grundrechten potentiell Betroffener nicht hinreichend Rechnung trägt, folgt aber Teilen derBegründung und dem Rechtsfolgenausspruch nicht.
Um Verfassungsverstöße auszuschließen, hätte die Feststellung genügt, dass für bestimmte näherbezeichnete Fälle Auslieferungen auf der Grundlage des Gesetzes bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen Neuregelung nicht zulässigsind.
Mit der Nichtigerklärung des Gesetzes werde dagegen die Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls auch inverfassungsrechtlich völlig unproblematischen Fällen ausgeschlossen – beispielsweise sogar die Auslieferung von Staatsangehörigen des ersuchenden Staates wegen in diesem Staat begangener Taten.
DieBundesrepublik Deutschland werde so zu Verstößen gegen das Unionsrecht gezwungen, die ohne Verfassungsverstoß hätten vermieden werden können. Auf der Grundlage des gebotenen engeren Rechtsfolgenausspruchs müsste auch die nun fällige erneute Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht notwendigerweise zugunsten des Beschwerdeführers ausfallen. Denn ob der Fall des Beschwerdeführers zu einer der Fallgruppen gehöre, für die die Regelungen des Europäischen Haftbefehlsgesetzes unzureichend sind, sei bislang nicht geklärt.
Zum Sondervotum des Richters Gerhardt
Nach Auffassung des Richters Gerhardt wäre die Verfassungsbeschwerde zurückzuweisen gewesen. Die Nichtigerklärung des Europäischen Haftbefehlsgesetzes stehe mit dem verfassungs- und unionsrechtlichen Gebot, Verletzungen des Vertrags über die Europäische Union möglichst zuvermeiden, nicht im Einklang. Der Senat setze sich in Widerspruch zurRechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, der in seinem Pupino-Urteil vom 16. Juni 2005 den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auch und gerade für die Umsetzung von Rahmenbeschlüssen hervorgehoben habe.
Die mit dem Auslieferungsverbot des Grundgesetzes verfolgten Schutzziele würden durch den Rahmenbeschluss und das Europäische Haftbefehlsgesetz erreicht. Der für die Auslegung des Rahmenbeschlusses zuständige Europäische Gerichtshof werde der Durchsetzung einer exzessiven Strafgesetzgebung eines Mitgliedsstaates entgegentreten. Das Europäische Haftbefehlsgesetz ermögliche es, dieAuslieferung in den Fällen abzulehnen, in denen die Durchführung eines Strafverfahrens im Ausland den Betroffenen unverhältnismäßig belaste.
Auch wenn die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt sei, bestehe nach der entsprechenden Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht kein Anlass für die Annahme, dass Behörden und Gerichte ihre selbstverständliche Pflicht zur Beachtung dieses Gebots missachteten. Ein Rechtsschutzdefizit liege nicht vor.
Urteil vom 18. Juli 2005 – 2 BvR 2236 /04 –Karlsruhe, den 18. Juli 2005
Dienstag, Juli 05, 2005
Opposition gewinnt Wahlen in Albanien
Tirana (Albanien), 05.07.2005 wikinews - Die Demokratische Partei des albanischen Ex-Präsidenten Sali Berisha hat offenbar die Parlamentswahl vom 03. Juli gewonnen.
Die bisherige Oppositionspartei hat nach Angaben der zentralen Wahlkommission mindestens 53 der 100 Wahlkreise gewonnen. Die Sozialisten von Regierungschef Fatos Nano konnten demnach 35 Wahlkreise gewinnen. Die Auszählung der Stimmen verzögert sich jedoch, weshalb noch kein offizielles Endergebnis der Parlamentwahl veröffentlicht wurde. Die Wahl wird von westlichen Beobachtern als Test für den Zustand der Demokratie in Albanien angesehen, vor allem weil Albanien einen NATO-Beitritt sowie engere Beziehungen zur Europäischen Union anstrebt.
Die OSZE spricht davon, dass die Wahl nur teilweise internationalen Standards entsprochen hätte. Die Organisation stellt der Wahlkommision ein gutes Zeugnis aus, sie hätte die Wahl professionell geleitet. Etwa 410 Beobachter aus 36 Ländern beobachteten die Wahl für vier verschiedene Organisationen. Jorgen Grunnet, Vorsitzender der OSZE-Beobachtermission, spricht davon, dass nur „wenige schwerwiegende Unregelmäßigkeiten“ festgestellt wurden. Doris Pack, Leiter der Beobachtermission des EU-Parlaments ist der Meinung, dass das Wahlsystem für Missbrauch offen bleibt.
Unmittelbar nach der Wahl hatten sich beide großen Parteien zum Sieger der Wahl erklärt. Am Montag kamen zwei Menschen bei Jubelfeiern ums Leben. Ein Mann wurde nach Angaben eines Polizeisprechers erschossen, als er in Lushnje an einer Feier vor dem Büro der Demokratischen Partei teilnahm. Ein Mann, der bei der Schießerei anwesend war, wurde später von anderen Menschen erschossen.
Die bisherige Oppositionspartei hat nach Angaben der zentralen Wahlkommission mindestens 53 der 100 Wahlkreise gewonnen. Die Sozialisten von Regierungschef Fatos Nano konnten demnach 35 Wahlkreise gewinnen. Die Auszählung der Stimmen verzögert sich jedoch, weshalb noch kein offizielles Endergebnis der Parlamentwahl veröffentlicht wurde. Die Wahl wird von westlichen Beobachtern als Test für den Zustand der Demokratie in Albanien angesehen, vor allem weil Albanien einen NATO-Beitritt sowie engere Beziehungen zur Europäischen Union anstrebt.
Die OSZE spricht davon, dass die Wahl nur teilweise internationalen Standards entsprochen hätte. Die Organisation stellt der Wahlkommision ein gutes Zeugnis aus, sie hätte die Wahl professionell geleitet. Etwa 410 Beobachter aus 36 Ländern beobachteten die Wahl für vier verschiedene Organisationen. Jorgen Grunnet, Vorsitzender der OSZE-Beobachtermission, spricht davon, dass nur „wenige schwerwiegende Unregelmäßigkeiten“ festgestellt wurden. Doris Pack, Leiter der Beobachtermission des EU-Parlaments ist der Meinung, dass das Wahlsystem für Missbrauch offen bleibt.
Unmittelbar nach der Wahl hatten sich beide großen Parteien zum Sieger der Wahl erklärt. Am Montag kamen zwei Menschen bei Jubelfeiern ums Leben. Ein Mann wurde nach Angaben eines Polizeisprechers erschossen, als er in Lushnje an einer Feier vor dem Büro der Demokratischen Partei teilnahm. Ein Mann, der bei der Schießerei anwesend war, wurde später von anderen Menschen erschossen.
Mittwoch, Juni 29, 2005
EU-Kommission: Türkei-Beitritt bleibt Verhandlungsziel
Brüssel (Belgien), 29.06.2005 – Gemeinsames Ziel der Verhandlungen mit der Türkei bleibe die Vollmitgliedschaft - das beschloss heute die EU-Kommission.
Nach dem Scheitern der EU-Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden hatte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso in ungewöhnlicher Deutlichkeit dazu aufgerufen, die Frage des Türkei-Beitritts offen zu debattieren. Einige konservative Kommissare hatten heute die auch von der CDU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel vertretene Position in die Diskussion gebracht, die Türkei auf eine so genannte privilegierte Partnerschaft zu orientieren. Dies ist jedoch von der Kommissionsmehrheit abgelehnt worden. Zugleich wurde betont, dass die Verhandlungen „ergebnisoffen“ geführt würden. Als frühest möglicher Beitrittstermin wurde das Jahr 2014 genannt. Vorbedingung für die Aufnahme von Verhandlungen sei die Verabschiedung von insgesamt sechs Reformgesetzen durch das türkische Parlament bis zum 3. Oktober. Zu den Vorbedingungen gehöre auch die Anerkennung des EU-Mitglieds Zypern, sagte EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn (Finnland). Der Kommissionsvorschlag für die Aufnahme von Beitritts-Verhandlungen mit der Türkei muss noch von den 25 Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten abgesegnet werden.
Die CDU/CSU hat bereits angekündigt, dass sie im Falle eines Wahlsieges das Konzept der „privilegierten Partnerschaft“ erneut in die Verhandlungen einbringen wolle. Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) warnte unterdessen vor „sozialpopulistischen Antworten“ auf die EU-Krise, dadurch könne es in Deutschland zu einer gefährlichen Mischung aus „Sozialpopulismus, Ausländerfeindlichkeit und Euroskeptizismus“ kommen. Außerdem sehe er die Gefahr, dass eine Aussetzung der EU-Erweiterung die europäische Perspektive für den Balkan verloren gehen könne. Diese sei aber Voraussetzung für die Befriedung dieser Region. Ein Stopp des Erweiterungsprozesses verstoße deshalb gegen zentrale Sicherheitsinteressen Europas und der deutschen Bevölkerung. +wikinews+
Nach dem Scheitern der EU-Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden hatte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso in ungewöhnlicher Deutlichkeit dazu aufgerufen, die Frage des Türkei-Beitritts offen zu debattieren. Einige konservative Kommissare hatten heute die auch von der CDU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel vertretene Position in die Diskussion gebracht, die Türkei auf eine so genannte privilegierte Partnerschaft zu orientieren. Dies ist jedoch von der Kommissionsmehrheit abgelehnt worden. Zugleich wurde betont, dass die Verhandlungen „ergebnisoffen“ geführt würden. Als frühest möglicher Beitrittstermin wurde das Jahr 2014 genannt. Vorbedingung für die Aufnahme von Verhandlungen sei die Verabschiedung von insgesamt sechs Reformgesetzen durch das türkische Parlament bis zum 3. Oktober. Zu den Vorbedingungen gehöre auch die Anerkennung des EU-Mitglieds Zypern, sagte EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn (Finnland). Der Kommissionsvorschlag für die Aufnahme von Beitritts-Verhandlungen mit der Türkei muss noch von den 25 Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten abgesegnet werden.
Die CDU/CSU hat bereits angekündigt, dass sie im Falle eines Wahlsieges das Konzept der „privilegierten Partnerschaft“ erneut in die Verhandlungen einbringen wolle. Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) warnte unterdessen vor „sozialpopulistischen Antworten“ auf die EU-Krise, dadurch könne es in Deutschland zu einer gefährlichen Mischung aus „Sozialpopulismus, Ausländerfeindlichkeit und Euroskeptizismus“ kommen. Außerdem sehe er die Gefahr, dass eine Aussetzung der EU-Erweiterung die europäische Perspektive für den Balkan verloren gehen könne. Diese sei aber Voraussetzung für die Befriedung dieser Region. Ein Stopp des Erweiterungsprozesses verstoße deshalb gegen zentrale Sicherheitsinteressen Europas und der deutschen Bevölkerung. +wikinews+
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