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Montag, Mai 28, 2012
Bulgarien: Störfall im Atomkraftwerk Kosloduj
Am gestrigen Sonntag wurde einer der ursprünglich 6 (!) Atomkraftwerke runtergefahren. Genauere Angaben zum Störfall liegen nicht vor. Stattdessen heißt es, das "technologische Problem" sei "entfernt" worden. Die an der Donau gebaute Atomanlage von Kosloduj gilt als hochgefährlich. Die EU hatte durchgesetzt, dass vier Atomkraftwerke stillgelegt wurden und die am Netz befindlichen Blöcke 5 und 6 mit einer Nennleistung von gemeinsam 1,9 GW sicherheitstechnisch nachgerüstet wurden. Im Jahr 2006 kam es im Block 5 beinahe zum GAU, als beim Runterfahren ein Drittel der einzufahrenden Steuerstäbe klemmte. Dieser Vorfall wurde erst Monate später bekannt und war vom Kraftwerksbetreiber mit Störungsklasse "Null" verharmlost worden. - Bulgariens auf radioaktives Prestige bedachte Regierung will trotz allem ein weiteres Atomkraftwerk bauen.
Donnerstag, Mai 24, 2012
"Smart Defense" der NATO weder "smart" noch "Defense"
Solange sich die NATO das Privileg vorbehält, auch ohne UN-Mandat als weltweite Interventionsmacht zu agieren, überhaupt nur Angriffskriege führte und führt, ist ihr Gequatsche von "Defense" purer Zynismus.
Dass die NATO mit Russland keine politische Verständigung sucht, sondern die Territorien kaum weniger zweifelhafter Staaten des ehemaligen Ostblocks für Stützpunkte gegen Russland nutzt, steht für das Streben nach einer militärischen Überlegenheit, die ebenfalls nichts mit "Defense" zu tun hat, sondern militärische Erpressung ermöglicht, die sicherheitspolitisch unvereinbar ist, weil sie die Interessenwidersprüche verschärft und militarisiert.
"Smart" ist diese NATO-Politik allenfalls für die Rüstungslobby, denn Entspannungspolitik und Abrüstung ist genau das, was diese Kreise NICHT wünschen.
Markus Rabanus >> Diskussion
Dass die NATO mit Russland keine politische Verständigung sucht, sondern die Territorien kaum weniger zweifelhafter Staaten des ehemaligen Ostblocks für Stützpunkte gegen Russland nutzt, steht für das Streben nach einer militärischen Überlegenheit, die ebenfalls nichts mit "Defense" zu tun hat, sondern militärische Erpressung ermöglicht, die sicherheitspolitisch unvereinbar ist, weil sie die Interessenwidersprüche verschärft und militarisiert.
"Smart" ist diese NATO-Politik allenfalls für die Rüstungslobby, denn Entspannungspolitik und Abrüstung ist genau das, was diese Kreise NICHT wünschen.
Markus Rabanus >> Diskussion
Samstag, Mai 19, 2012
Donnerstag, April 12, 2012
Wirkungsanalyse: Iran stoppt Öl-Lieferungen in die EU
In Reaktion auf Wirtschaftssanktionen im Zusammenhang mit dem Streit um das iranische Atomprogramm, hat die iranische Regierung seit dem 11.März 2012 jetzt auch die Öl-Lieferungen nach Deutschland untersagt. Der Iran exportierte bislang 13 Prozent seiner Erdöl-Ausfuhren in die EU. Stärker betroffen ist beispielsweise Griechenland, während Deutschlands Erdöl-Importe aus dem Iran nur 1% betrugen. Da der Iran die Boykottmengen durch Exportvergrößerung in Richtung Asien kompensieren möchte, dies aber nur durch Niedrigpreise erreichen kann, wodurch andere Öl-Förderländer unter Preisdruck geraten. Die Boykottbeschlüsse verknappen das Erdöl auf dem Weltmarkt nicht, weshalb sich damit kein Preisanstieg rechtfertigen lässt.
Teuer für die EU und teuer für den Iran werden die Sanktionen erst, wenn sich ihnen weitere Staaten anschließen. Was damit politisch gewonnen werden kann, ist offen.
Besser wäre eine Politik des Dialogs, dem Iran beispielsweise als Alternative zu Atomkraftwerken moderne Erdgas-, Wind- und Solar-Kraftwerke anzubieten und über eine atomwaffenfreie Zone inklusive Israel zu verhandeln.
Teuer für die EU und teuer für den Iran werden die Sanktionen erst, wenn sich ihnen weitere Staaten anschließen. Was damit politisch gewonnen werden kann, ist offen.
Besser wäre eine Politik des Dialogs, dem Iran beispielsweise als Alternative zu Atomkraftwerken moderne Erdgas-, Wind- und Solar-Kraftwerke anzubieten und über eine atomwaffenfreie Zone inklusive Israel zu verhandeln.
Samstag, März 10, 2012
"Schuldenschnitt" und Taschenrechner
Dem "Schuldenschnitt" i.H.v. erhofft 105 Mrd.€ steht eine griechische Neuverschuldung i.H.v. 130 Mrd.€ aus dem nächsten "Rettungspaket" gegenüber. Statt bislang rund 370 Mrd. dann 400 Mrd.€ Staatsschulden auf 10.787.690 Griechen = 37.079,30 € Prokopf-Verschuldung, bei 21 Prozent Arbeitslosigkeit und sinkender Wirtschaftsleistung, ...
Markus Rabanus >> Diskussion
Markus Rabanus >> Diskussion
Dienstag, Januar 31, 2012
"Fiskalpakt" - neuer Begriff für verschlissenes Instrument
Die EU feiert mal wieder Beschlüsse, die einfach nicht durchsetzbar sind. Der sogenannte Fiskalpakt sieht vor, dass wenn künftig das Haushaltsdefizit eines Staates höher als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt, Geldstrafen verhängt werden können. Geldstrafen sahen auch schon die Maastrichtkriterien bei EURO-Einführung vor, wurden aber nie angewendet, wenn ein Land (auch Deutschland) die Defizitquoten überschritt. Und die waren mit 3 Prozent statt 0,5 Prozent leichter einzuhalten. Aber weil die Konsolidierung nun wahrhaft nicht leichter fällt, wenn ein Schuldenstaat auch noch Schulden für die Strafe machen soll, wurden die Defizitsünder geschont.
Heute ist nahezu jedes EURO-Land so überschuldet, dass die Strafe schon gar nicht von ihnen, sondern aus Hilfsmitteln bezahlt werden müsste.
Solche Regeln sollen "die Finanzmärkte beruhigen"? Allenfalls mittelbar und kurzfristig, denn wer mit solchen Beschlüssen tatsächlich beruhigt werden soll, das sind die Steuerzahler in den Noch-Geberländern. Der Schuldenstrudel wird stärker.
Merkel geriet derweil mit ihrer Forderung nach einem "Sparkommissar" in die Kritik. Der SPD-Vorsitzende Gabriel polemisiert, dass Merkel den Griechen eine Diktatur aufbürden wolle, überhaupt sei der Niedergang Griechenlands eine Folge der Sparvorgaben. - Ein schwieriges Thema nicht nur für Sozialdemokraten, aber die Sparvorgaben sind eben auch Folge davon, dass sich zuvor niemand dran hielt.
Markus Rabanus >> Diskussion
Heute ist nahezu jedes EURO-Land so überschuldet, dass die Strafe schon gar nicht von ihnen, sondern aus Hilfsmitteln bezahlt werden müsste.
Solche Regeln sollen "die Finanzmärkte beruhigen"? Allenfalls mittelbar und kurzfristig, denn wer mit solchen Beschlüssen tatsächlich beruhigt werden soll, das sind die Steuerzahler in den Noch-Geberländern. Der Schuldenstrudel wird stärker.
Merkel geriet derweil mit ihrer Forderung nach einem "Sparkommissar" in die Kritik. Der SPD-Vorsitzende Gabriel polemisiert, dass Merkel den Griechen eine Diktatur aufbürden wolle, überhaupt sei der Niedergang Griechenlands eine Folge der Sparvorgaben. - Ein schwieriges Thema nicht nur für Sozialdemokraten, aber die Sparvorgaben sind eben auch Folge davon, dass sich zuvor niemand dran hielt.
Markus Rabanus >> Diskussion
Montag, Januar 23, 2012
Kroatien-Referendum mit knapp 29 % in die EU ?
Bei einer Beteiligung von nur 43,6 Prozent der Stimmberechtigten Kroatiens sprachen sich 66 Prozent für die EU-Mitgliedschaft aus. Darf das an Zustimmung genügen, wenn weniger als ein Drittel der Stimmberechtigten es so will? Die EU hängt die demokratische Messlatte zu niedrig. So entwickelt sich keine Tragkraft.
Markus Rabanus >> Diskussion
Markus Rabanus >> Diskussion
Montag, Januar 02, 2012
Forderung: Schadensersatzpflicht bei Nuklearkatastrophen
Polen und Tschechien wollen weiterhin grenznah zu demnächst oder bereits atomenergiefreien Staaten Atomkraftwerke errichten, um womöglich noch durch Atomstromexporte vom Atomausstieg anderer Staaten zu profitieren.
Die Bundesregierung soll sich innerhalb der EU und UNO dafür einsetzen, dass Staaten, die trotz der vielen Havarien die Welt den Risiken nuklearer Katastrophen aussetzen, im Fall grenzüberschreitender Verseuchungen haftbar gemacht werden können. Dazu muss die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) zu einer Atomaufsichtsbehörde umgewandelt werden, die umfassend über die festgestellten Sicherheitsrisiken jeder einzelnen Anlage unterrichtet - und zwar nicht nur die Regierungen, sondern auf ihrer Webseite die Weltöffentlichkeit, denn Fukushima lehrte u.a., dass die heimliche Plauderei zwischen IAEA und Atomanlagenbetreibern zu wenig oder sogar keine Wirkung hat und die Öffentlichkeit getäuscht wurde.
Kostenlose Nuklearkatastrophenhilfe, die unter dem Deckmantel der "Solidarität" erfolgt, ist
Die Bundesregierung, aber auch die Oppositionsparteien haben noch immer zu wenig Konsequenzen aus Fukushima gezogen.
Markus Rabanus >> Diskussion
Die Bundesregierung soll sich innerhalb der EU und UNO dafür einsetzen, dass Staaten, die trotz der vielen Havarien die Welt den Risiken nuklearer Katastrophen aussetzen, im Fall grenzüberschreitender Verseuchungen haftbar gemacht werden können. Dazu muss die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) zu einer Atomaufsichtsbehörde umgewandelt werden, die umfassend über die festgestellten Sicherheitsrisiken jeder einzelnen Anlage unterrichtet - und zwar nicht nur die Regierungen, sondern auf ihrer Webseite die Weltöffentlichkeit, denn Fukushima lehrte u.a., dass die heimliche Plauderei zwischen IAEA und Atomanlagenbetreibern zu wenig oder sogar keine Wirkung hat und die Öffentlichkeit getäuscht wurde.
Kostenlose Nuklearkatastrophenhilfe, die unter dem Deckmantel der "Solidarität" erfolgt, ist
Die Bundesregierung, aber auch die Oppositionsparteien haben noch immer zu wenig Konsequenzen aus Fukushima gezogen.
Markus Rabanus >> Diskussion
Montag, Dezember 05, 2011
Wahlen in Russland - ein Trauerspiel
Putins Partei "Geeintes Russland" scheint bei den gestrigen Parlamentswahlen die Zweidrittelmehrheit eingebüßt zu haben und möglicherweise auch die einfache Mehrheit zu verlieren. Wenn es dennoch zum Alleinregieren genügen sollte, wiegt schwer, wie sehr Putins Glaubwürdigkeit darunter litt, dass er die Opposition der Auslandsagententätigkeit beschuldigte und das gesamte Staatswesen für seinen Wahlkampf instrumentalisierte. Aber die Instrumente verschleißen sich. Putins "gelenkte Demokratie" müsste der "demokratischen Lenkung" weichen. - Mit oder ohne bzw. gegen ihn.
Markus Rabanus >> Diskussion
Markus Rabanus >> Diskussion
Donnerstag, November 17, 2011
Frankreich: Alle Atomkraftwerke "mangelhafter" als Fukushima
Trotz der sanften Vorgaben fielen alle 58 Atomkraftwerke Frankreichs durch den sogenannten "Stresstest". Der fünfhundertseitige Bericht des nationalen Instituts für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (IRSN) weist beispielsweise darauf hin, dass zahlreiche Atomkraftwerke keine Notstromaggregate haben, so dass die Meiler-Steuerung im Katastrophenfall auf funktionierende Netze angewiesen wären.
Es ist bezeichnend für die Skrupellosigkeit der AKW-Betreiber, dass sie trotz der Fukushima-Katastrophe noch immer keinerlei eigene Anstalten machten und keine Notstromtechnik nachrüsteten.
Andererseits nutzen die besten Notstromaggregate wenig, wenn die damit versorgten Kühlkreisläufe beschädigt sind, wenn also wie in Fukushima mit Notstrom zwar Kühlwasser in den Meiler gepumpt werden kann, dann aber radioaktiv kontaminiert in die Umwelt eingeleitet werden muss. Die riesigen Kühltürme sind eine bleibende Achillesferse der Atomkraftwerkstechnologie. Und zwar in allen AKW-Staaten.
(msr)>> Diskussion
Es ist bezeichnend für die Skrupellosigkeit der AKW-Betreiber, dass sie trotz der Fukushima-Katastrophe noch immer keinerlei eigene Anstalten machten und keine Notstromtechnik nachrüsteten.
Andererseits nutzen die besten Notstromaggregate wenig, wenn die damit versorgten Kühlkreisläufe beschädigt sind, wenn also wie in Fukushima mit Notstrom zwar Kühlwasser in den Meiler gepumpt werden kann, dann aber radioaktiv kontaminiert in die Umwelt eingeleitet werden muss. Die riesigen Kühltürme sind eine bleibende Achillesferse der Atomkraftwerkstechnologie. Und zwar in allen AKW-Staaten.
(msr)>> Diskussion
Mittwoch, November 09, 2011
Zur Inbetriebnahme der Ostsee-Pipeline
“Die neue Gaspipeline erhöht die Abhängigkeit vom Energielieferanten Russland.” - So meint die Financial Times Deutschland und irrt, denn wenn sich eine Abhängigkeit vergrößert, dann mit jedem Pipelinebau Richtung EU die Abhängigkeit Russlands von westeuropäischen Gaskäufen.
Gegenseitige Abhängigkeit nennt man in der Biologie "Symbiose" und ökonomisch ist das die Basis für faire Geschäfte. (msr)
Gegenseitige Abhängigkeit nennt man in der Biologie "Symbiose" und ökonomisch ist das die Basis für faire Geschäfte. (msr)
Freitag, Oktober 28, 2011
EURO-Gipfel: “Griechenland gerettet” – wohl kaum
Ist der Schuldenschnitt ausreichend? Wie überhaupt berechnet? Und die juristische Durchsetzbarkeit?Die Banken signalisieren tatsächlich Zustimmung, obwohl sie ihre griechischen Staatsanleihen um “50 Prozent” in den Wind schreiben und “umgehend die Eigenkapitalquote erhöhen” sollen.
Beides auf einen Streich. Das scheint kaum möglich und ist vermutlich so ganz ernst nicht gemeint, sondern soll uns den Glauben stärken, das Vertrauen in die Banken.
Interessant wird es, sobald die nächsten Staatsanleihen zur Rückzahlung fällig werden, wie dann der Schuldenerlass konkretisiert wird, ob auch der private Anleihenkäufer betroffen ist oder die Bank für ihn den Schuldenerlass übernimmt. Sonst werden es keine “50 Prozent”. Oder es gibt Ärger am Beratungstisch und der Rest kommt vor Gericht. Beispielsweise die Frage, ob die Politik bis vor wenigen Monaten verlautbaren durfte, dass Griechenland kreditwürdig sei und jetzt die Anleger in die Haftung dafür nehmen will, auf solche Bekundungen vertraut zu haben. Pikant.
Dass die Banken nicht lauthals rumheulen, lässt auf die Nähe und Tiefe des Abgrundes schließen, an dem sich das Ding bewegt. Andererseits werden ihnen irgendwelche “30 Mrd.” versprochen, billiges Geld der EZB ohnehin – und sie können Verluste vortragen, also Steuern sparen, die Herrn Schäuble dann wieder für seine “Konsolidierung” fehlen.
Und die Börsen weltweit reagierten mit fröhlichen Kursklettereien, wie schon in den Vortagen, denn die Entscheidung war absehbar und ist allemal Puste für die Blase. Aber mehr auch nicht, wie sich zeigen wird, auch an den Kursen. Wenn wieder die Details in den Vordergrund kommen.
Beispielsweise folgende Frage: Wenn die griechischen Anleihen im Besitz der EZB von der Werthalbierung ausgenommen werden sollen, was ist dann “50 Prozent” und letztlich an Schuldenschnitt in realen EURO? Es fehlen die wichtigsten Zahlen.
Was sind die Alternativen?
SPD und GRÜNE nörgeln, dass der Schuldenschnitt zu spät komme, aber schlagen nicht vor, jetzt schnell mal auch Italien, Portugal, Frankreich usw. die Schulden zu halbieren. Aber die werden sich schon noch melden, denn auch die Spanier fänden es fies, der Rettung nicht würdig zu sein.
Desgleichen wäre ein Schuldenschnitt für Berlin, Wuppertal und Deutschland insgesamt kaum minder sinnvoll, zumal sogar in Wachstumszeiten “ausgeglichene Haushalte” nur für die Zukunft versprochen werden. – Caroline will im Jahr 2015 mit dem Rauchen aufhören. Das ist schön.
Die Griechen reagierten laut Medienberichten verhalten, zurecht, denn es wird eine nur kurze Atempause, weil: Wenn der Schuldenschnitt überhaupt funktioniert und dann die Kreditwürdigkeit bloß zum Zweck erneuter Verschuldung wiederherstellen soll, kommt der nächste Absturz schneller und ohne Retter.
Markus Rabanus >> Diskussion
Beides auf einen Streich. Das scheint kaum möglich und ist vermutlich so ganz ernst nicht gemeint, sondern soll uns den Glauben stärken, das Vertrauen in die Banken.
Interessant wird es, sobald die nächsten Staatsanleihen zur Rückzahlung fällig werden, wie dann der Schuldenerlass konkretisiert wird, ob auch der private Anleihenkäufer betroffen ist oder die Bank für ihn den Schuldenerlass übernimmt. Sonst werden es keine “50 Prozent”. Oder es gibt Ärger am Beratungstisch und der Rest kommt vor Gericht. Beispielsweise die Frage, ob die Politik bis vor wenigen Monaten verlautbaren durfte, dass Griechenland kreditwürdig sei und jetzt die Anleger in die Haftung dafür nehmen will, auf solche Bekundungen vertraut zu haben. Pikant.
Dass die Banken nicht lauthals rumheulen, lässt auf die Nähe und Tiefe des Abgrundes schließen, an dem sich das Ding bewegt. Andererseits werden ihnen irgendwelche “30 Mrd.” versprochen, billiges Geld der EZB ohnehin – und sie können Verluste vortragen, also Steuern sparen, die Herrn Schäuble dann wieder für seine “Konsolidierung” fehlen.
Und die Börsen weltweit reagierten mit fröhlichen Kursklettereien, wie schon in den Vortagen, denn die Entscheidung war absehbar und ist allemal Puste für die Blase. Aber mehr auch nicht, wie sich zeigen wird, auch an den Kursen. Wenn wieder die Details in den Vordergrund kommen.
Beispielsweise folgende Frage: Wenn die griechischen Anleihen im Besitz der EZB von der Werthalbierung ausgenommen werden sollen, was ist dann “50 Prozent” und letztlich an Schuldenschnitt in realen EURO? Es fehlen die wichtigsten Zahlen.
Was sind die Alternativen?
SPD und GRÜNE nörgeln, dass der Schuldenschnitt zu spät komme, aber schlagen nicht vor, jetzt schnell mal auch Italien, Portugal, Frankreich usw. die Schulden zu halbieren. Aber die werden sich schon noch melden, denn auch die Spanier fänden es fies, der Rettung nicht würdig zu sein.
Desgleichen wäre ein Schuldenschnitt für Berlin, Wuppertal und Deutschland insgesamt kaum minder sinnvoll, zumal sogar in Wachstumszeiten “ausgeglichene Haushalte” nur für die Zukunft versprochen werden. – Caroline will im Jahr 2015 mit dem Rauchen aufhören. Das ist schön.
Die Griechen reagierten laut Medienberichten verhalten, zurecht, denn es wird eine nur kurze Atempause, weil: Wenn der Schuldenschnitt überhaupt funktioniert und dann die Kreditwürdigkeit bloß zum Zweck erneuter Verschuldung wiederherstellen soll, kommt der nächste Absturz schneller und ohne Retter.
Markus Rabanus >> Diskussion
Sonntag, Oktober 23, 2011
Galileo-Navigationssystem, Kosten und Zweck
Auch mit den Kosten geriet das Navigationssystem aus dem Ruder, denn es sollte 3,4 Mrd. EURO kosten, während jetzt von 5 bis 7 Mrd. EURO die Rede ist. Gab es damals Kostenkritik, ist es heute stiller, denn die Finanzkrisen gewöhnten an Dimensionen, deren Begreifbarkeit sich aktuell allenfalls den Griechen und vorläufig noch abgefedert erschließt.
Neben GPS und Galileo bastelt Russland an GLONASS und China an Compass. Kostensparende Zusammenarbeit findet nur partiell statt, während die eifersüchtelnden Motive und Methoden überwiegen, die militärischen Komponenten der Navigationssysteme gegen die Abkommen zur friedlichen Nutzung des Weltraums verstoßen.
Schade, denn würden alle System zusammengeschaltet, so wäre die Genauigkeit der Positionsbestimmung so hoch, dass es die Windschutzscheibe nur noch für die Aussicht braucht.
Markus Rabanus >> Diskussion
Samstag, Oktober 22, 2011
Rechenfehler mit Hebelwirkung
Gestritten wird, ob der sogenannte "Rettungsschirm" für zahlungsunfähige EURO-Staaten 100 Prozent oder nur zu 20 Prozent besichert wird, was eine "Hebelwirkung" für die versprochene Größe auf das fünffache Volumen bringen würde.
Solche Hochrechnung ist unrealistisch, denn eine bloß zu 20 Prozent besicherte Forderung vergrößert für die potentiellen Anleger das Risiko, was sich nicht nur in steigenden Zinsen auswirken wird, sondern vernünftigerweise dazu führen müsste, dass sich sogar weniger Anleger finden als bei der 100-prozentigen Besicherung - es sei denn, dass sich die Politik von den Banken erhofft, die Anleger falsch zu beraten. Oder es müsste Glauben gemacht werden, dass die "Retterstaaten" weitere Milliarden real oder nur verbal als neues Bürgschaftsversprechen nachlegen, bevor die Blase platzt. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, kann es für die aktuell zur Debatte stehenden Modelle kein gutes Rating geben.
Die Politik muss aufpassen, dass sie sich mit ihren Propagandabegriffen nicht selbst das wirtschaftliche Problemverständnis erschwert und dadurch ihre Hilflosigkeit steigert. Denn das scheint passiert, wenn die Befürworter und Gegner der "Hebelwirkung" verlangen oder befürchten, dass dann die weitere Verschuldung erleichtert oder noch hemmungsloser würde.
Wahrscheinlicher ist das Gegenteil, dass die Bürgschaftsverkürzung die Neuverschuldung und Schuldendienste eher erschwert. Folglich würden die hochverschuldeten Staaten mit ihren Sparmaßnahmen konsequenter sein müssen, wobei angesichts der Entwicklung in Griechenland ungewiss ist, ob sie nicht genau an solcher Sparpolitik demokratisch und wirtschaftlich scheitern, also eher in die Konkurseröffnung getrieben werden, während die 100-prozentige Besicherung geeigneter ist, die Kreditaufnahme zu erleichtern und den Staatskonkurs zumindest zu verzögern oder gar abzuwenden, wenn die Zeit genutzt würde bzw. genutzt werden könnte, um die Überschuldung wirtschaftlich zu überholen.
Markus Rabanus >> Diskussion
Anm.: Der Artikel stellt den Sachverhalt zwecks Verständniserleichterung vereinfacht dar. Die tatsächlich kompliziertere ESM-Struktur, EZB-Mitwirkung, annähernde Gesamtschuldnerschaft, EFSF, IWF usw. steht eher für Flickschusterei als für einen geordneten Maßnahmenkatalog. Das schafft Nervosität und beschleunigt das Verfallsdatum der ausgelobten Programme.
Solche Hochrechnung ist unrealistisch, denn eine bloß zu 20 Prozent besicherte Forderung vergrößert für die potentiellen Anleger das Risiko, was sich nicht nur in steigenden Zinsen auswirken wird, sondern vernünftigerweise dazu führen müsste, dass sich sogar weniger Anleger finden als bei der 100-prozentigen Besicherung - es sei denn, dass sich die Politik von den Banken erhofft, die Anleger falsch zu beraten. Oder es müsste Glauben gemacht werden, dass die "Retterstaaten" weitere Milliarden real oder nur verbal als neues Bürgschaftsversprechen nachlegen, bevor die Blase platzt. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, kann es für die aktuell zur Debatte stehenden Modelle kein gutes Rating geben.
Die Politik muss aufpassen, dass sie sich mit ihren Propagandabegriffen nicht selbst das wirtschaftliche Problemverständnis erschwert und dadurch ihre Hilflosigkeit steigert. Denn das scheint passiert, wenn die Befürworter und Gegner der "Hebelwirkung" verlangen oder befürchten, dass dann die weitere Verschuldung erleichtert oder noch hemmungsloser würde.
Wahrscheinlicher ist das Gegenteil, dass die Bürgschaftsverkürzung die Neuverschuldung und Schuldendienste eher erschwert. Folglich würden die hochverschuldeten Staaten mit ihren Sparmaßnahmen konsequenter sein müssen, wobei angesichts der Entwicklung in Griechenland ungewiss ist, ob sie nicht genau an solcher Sparpolitik demokratisch und wirtschaftlich scheitern, also eher in die Konkurseröffnung getrieben werden, während die 100-prozentige Besicherung geeigneter ist, die Kreditaufnahme zu erleichtern und den Staatskonkurs zumindest zu verzögern oder gar abzuwenden, wenn die Zeit genutzt würde bzw. genutzt werden könnte, um die Überschuldung wirtschaftlich zu überholen.
Markus Rabanus >> Diskussion
Anm.: Der Artikel stellt den Sachverhalt zwecks Verständniserleichterung vereinfacht dar. Die tatsächlich kompliziertere ESM-Struktur, EZB-Mitwirkung, annähernde Gesamtschuldnerschaft, EFSF, IWF usw. steht eher für Flickschusterei als für einen geordneten Maßnahmenkatalog. Das schafft Nervosität und beschleunigt das Verfallsdatum der ausgelobten Programme.
Donnerstag, Oktober 20, 2011
Frankreich verliert Spaß an radioaktiver Stromerzeugung
Frankreichs Sozialisten waren sich nie einig in der Atompolitik, aber die Mitterand & Co. gefielen sich zu sehr im exklusiven Kreis der Atommächte und daheim auf den Empfängen der Atomwirtschaft. Seit Fukushima ticken die Uhren anders. So kündigte der frisch gebackene Parteivorsitzende François Hollande an, im Falle seines Sieges bei den Präsidentschaftswahlen den Anteil der Atomstromerzeugung reduzieren zu wollen. "Bis 2025 von derzeit 78 auf 50 Prozent" lautet das wenig ambitionierte Ziel und wäre gleichwohl eine Wende in Frankreichs Energiepolitik. Allerdings dürfte solche Verlautbarung die französische Atommafia mobilisieren und Sarkozy den Wahlkampf spendieren. Der liegt in aktuellen Umfragen weit hinter Hollande. Der "Sieg" über seinen Ex-Busenfreund Gaddafi ist längst von der Eurokrise überholt.
Markus Rabanus >> Diskussion
Markus Rabanus >> Diskussion
Mittwoch, September 07, 2011
BVerfGE zur Griechenlandhilfe
Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm erfolglos - Keine Verletzung der Haushaltsautonomie des Bundestages
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute verkündeten Urteil drei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen deutsche und europäische Rechtsakte sowie weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Griechenland-Hilfe und dem Euro-Rettungsschirm richten. Über den Sachverhalt informiert die Pressemitteilung Nr. 37/2011 vom 9. Juni 2011. Sie kann auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts eingesehen werden.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das zur Griechenland-Hilfe ermächtigende Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz und das den Euro-Rettungsschirm betreffende Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz) nicht das Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 GG verletzen. Der Deutsche Bundestag hat durch die Verabschiedung dieser Gesetze weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beeinträchtigt. § 1 Abs. 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes ist allerdings nur bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist, die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. Im Übrigen bestimmt der Senat die verfassungsrechtlichen Grenzen für Gewährleistungsermächtigungen zugunsten anderer Staaten im Europäischen Währungsverbund.
Dem Urteil liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
I. Prüfungsumfang / Zulässigkeit
Der Senat hält die erhobenen Verfassungsbeschwerden nur insoweit für zulässig, als unter Berufung auf das durch Art. 38 GG geschützte Wahlrecht die Bürger einen Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt durch weitreichende oder gar umfassende Übertragungen von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages rügen. Art. 38 Abs. 1 GG schützt davor, dass Kompetenzen des gegenwärtigen oder eines künftigen Bundestages ausgehöhlt werden und damit die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger rechtlich oder praktisch unmöglich gemacht wird. Eine solche Entwertung des Wahlaktes droht grundsätzlich dann, wenn Gewährleistungsermächtigungen zur Umsetzung von Verbindlichkeiten, die die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen internationaler Übereinkünfte zur Erhaltung der Liquidität von Staaten der Währungsunion eingeht, ausgesprochen werden. Der Senat konnte offenlassen, unter welchen Voraussetzungen Verfassungsbeschwerden gegen außervertragliche Änderungen des primären Unionsrechts auf Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gestützt werden können.
Die Beschwerdeführer haben insofern keinen konkreten Zusammenhang dargelegt, der auf eine außervertragliche Änderung des primären Unionsrechts infolge der angegriffenen Maßnahmen hindeutet. Auch im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 GG) haben die Beschwerdeführer nicht hinreichend Tatsachen vorgetragen aus denen sich ergibt, dass von den angegriffenen Maßnahmen eine objektive Beeinträchtigung der Kaufkraft des Euro von erheblichem Umfang ausgehen könnte.
Soweit die Verfassungsbeschwerden nicht nur die beiden einschlägigen Gesetze des Deutschen Bundestages angreifen, sind sie unzulässig, weil es an einem tauglichen Beschwerdegegenstand fehlt.
II. Prüfungsmaßstab
Art. 38 GG fordert in Verbindung mit den Grundsätzen des Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG), dass die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand als grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat in der Hand des Deutschen Bundestages bleibt. Auch in einem System intergouvernementalen Regierens müssen die Abgeordneten als gewählte Repräsentanten des Volkes die Kontrolle über fundamentale haushaltspolitische Entscheidungen behalten. Insofern ist es dem Deutschen Bundestag untersagt, finanzwirksame Mechanismen zu begründen, die zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne erneute konstitutive Zustimmung des Bundestages führen können. Es ist insoweit auch dem Bundestag als Gesetzgeber verwehrt, dauerhafte völkervertragsrechtliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind. Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden. Auch bei der Art und Weise des Umgangs mit den zur Verfügung gestellten Mitteln muss hinreichender parlamentarischer Einfluss gesichert sein. Der Senat, dem im Hinblick auf die prozessuale Ausgangslage eine Prüfung der beanstandeten Gesetze an unionsrechtlichen Bestimmungen verwehrt war, weist gleichwohl darauf hin, dass die bestehenden europäischen Verträge einem Verständnis der nationalen Haushaltsautonomie als einer wesentlichen, nicht entäußerbaren Kompetenz der unmittelbar demokratisch legitimierten Parlamente der Mitgliedstaaten nicht entgegenstehen, sondern sie im Gegenteil voraussetzen. Die strikte Beachtung der europäischen Verträge gewährleistet, dass die Handlungen der Organe der Europäischen Union in und für Deutschland über eine hinreichende demokratische Legitimation verfügen. Der Senat weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die vertragliche Konzeption der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft Grundlage und Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes ist, wie dies der Senat bereits mit der Maastricht-Entscheidung deutlich gemacht hat (BVerfGE 89, 155 <205>).
III. Subsumtion
Das Bundesverfassungsgericht kann sich bei der Feststellung einer verbotenen Entäußerung der Haushaltsautonomie nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle des Gesetzgebers setzen. Es hat seine Prüfung hinsichtlich des Umfangs der Gewährleistungsübernahme auf evidente Überschreitungen äußerster Grenzen zu beschränken. Dem Gesetzgeber kommt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen, insofern ein Einschätzungsspielraum zu, den das Bundesverfassungsgericht zu respektieren hat. Entsprechendes gilt für die Abschätzung der künftigen Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und des wirtschaftlichen Leistungsvermögens der Bundesrepublik Deutschland. Unter Berücksichtigung dieses gesetzgeberischen Einschätzungsvorrangs und gemessen an den zulässigerweise angelegten verfassungsrechtlichen Maßstäben erweist sich sowohl das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz als auch das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundestag hat sein Budgetrecht nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise entleert und den substantiellen Bestimmungsgehalt des Demokratieprinzips nicht missachtet. Es kann nicht festgestellt werden, dass die Höhe der übernommenen Gewährleistungen die haushaltswirtschaftliche Belastungsgrenze derart überschreitet, dass die Haushaltsautonomie praktisch vollständig leerliefe.
Die Beurteilung des Gesetzgebers, dass die Gewährleistungsermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 170 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt tragbar seien, überschreitet nicht seinen Einschätzungsspielraum und ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Gleiches gilt für seine Erwartung, dass selbst im Fall der vollständigen Realisierung des Gewährleistungsrisikos die Verluste über Einnahmesteigerungen, Ausgabenkürzungen und über längerfristige Staatsanleihen noch refinanzierbar wären. Derzeit besteht auch keine Veranlassung, einen unumkehrbaren Prozess mit Konsequenzen für die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages anzunehmen.
Das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht in der Fassung des Vertrags von Lissabon gewährleistet nach wie vor verfassungsrechtlich hinreichend bestimmt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland keinem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Automatismus einer Haftungsgemeinschaft unterwirft. Keines der beiden angegriffenen Gesetze begründet oder verfestigt einen Automatismus, durch den der Bundestag sich seines Budgetrechts entäußern würde. Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz beschränkt die Gewährleistungsermächtigung der Höhe nach, bezeichnet den Zweck der Gewährleistung, regelt in gewissem Umfang die Auszahlungsmodalitäten und macht bestimmte Vereinbarungen mit Griechenland zur Grundlage der Gewährleistungsübernahme. Damit ist die Gewährleistungsermächtigung weitgehend inhaltlich bestimmt.
Das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz legt nicht nur Zweck und Grundmodalitäten, sondern auch das Volumen möglicher Gewährleistungen fest. Deren Übernahme ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich und wird von der Vereinbarung eines wirtschafts- und finanzpolitischen Programms mit dem betroffenen Mitgliedstaat abhängig gemacht. Dieses bedarf einvernehmlicher Billigung der Staaten des Euro-Währungsgebiets, wodurch der Bundesregierung ein bestimmender Einfluss gesichert ist. Allerdings verpflichtet § 1 Abs. 4 Satz 1 dieses Gesetzes die Bundesregierung lediglich dazu, sich vor der Übernahme von Gewährleistungen zu bemühen, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages herzustellen. Dies genügt nicht. Zur Gewährleistung der parlamentarischen Haushaltsautonomie bedarf es vielmehr einer verfassungskonformen Auslegung dieser Regelung dahingehend, dass die Bundesregierung grundsätzlich verpflichtet ist, vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen.
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 55/2011 vom 7. September 2011 Urteil vom vom 7. September 2011 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10
Dienstag, Juli 19, 2011
Bankenstresstest als Test für Umschuldungsmaßnahmen?
Bundesfinanzminister Schäuble frohlockte über das gute Abschneiden deutscher Finanzinstitute beim "Banke-Stresstest", aber offenbar traut man ihm nicht so recht, denn die Talfahrt der Bankaktien ging gestern auf ein Zweijahrestief. Zugleich trennten sich Anleger massenhaft von subventionierten Staatsanleihen. - Einige Bankmanager regen sich auf, der Bankenstresstest habe ihnen die Staatsanleihen nicht hinreichend in der Eigenkapitalquote gewürdigt. Genau das jedoch könnte Sinn des Bankenstresstests sein: Ansatzweise zu überprüfen, ob es infolge eines Schuldenschnitts zugunsten Griechenlands oder anderer Hochschuldenstaaten zum Bankencrash kommt.
Markus Rabanus >> Diskussionen
Markus Rabanus >> Diskussionen
Mittwoch, Juli 06, 2011
Dänemark demnächst eingemauert :-)
"Grenzenlos durch Europa" war einmal - die dänische Regierung richtete Kontrollen an der Grenze zu Schleswig-Holstein ein, "um die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen".
Dänemark (5,5 Mio.Bürger) befindet sich seit fast 10 Jahren in permanenter Regierungskrise, denn die alten Parteien befleißigen sich in polarisierenden Wahlkämpfen und bewerkstelligen keine mehrheitsfähige Koalition. Die Parteienverdrossenheit in Dänemark macht sich u.a. im Vormarsch der nationalistischen "Dansk Folkeparti" bemerkbar, die 1995 als Abspaltung aus der "Fremskridtspartiet" hervorging, 1998 erstmals zu Folketing-Wahlen antrat und 7,4 Prozent der Wählerstimmen erzielte. Die DF steigerte sich 2001 auf 12 Prozent, 2005 auf 13,3 Prozent, 2007 auf 13,9 Prozent. Bei der Europawahl 2009 erzielte die DF sogar 15,1 Prozent. Die DF profitiert nicht nur von der permanenten Regierungskrise, sondern auch davon, dass sie die nationalistischen und "europakritischen" Sprüche der anderen Parteien in die jeweils schrillste Version bringt.
Allgemein wird die Einführung der Grenzkontrollen als Zugeständnis der Regierungskoalition aus Venstre und Konservativen an die DF interpretiert, auf deren Stimmen sie im Parlament angewiesen sei. - Tja, als seien Venstre und Konservative daran gehindert, z.B. auf die Sozialdemokraten (25,5 Prozent in 2007) zuzugehen , aber vermutlich will auch die nicht kapieren, welche Art Geist durch Kompromissverweigerung im Lande zwischen Nord- und Ostsee gewinnt.
Markus Rabanus >> Politikforum
Dänemark (5,5 Mio.Bürger) befindet sich seit fast 10 Jahren in permanenter Regierungskrise, denn die alten Parteien befleißigen sich in polarisierenden Wahlkämpfen und bewerkstelligen keine mehrheitsfähige Koalition. Die Parteienverdrossenheit in Dänemark macht sich u.a. im Vormarsch der nationalistischen "Dansk Folkeparti" bemerkbar, die 1995 als Abspaltung aus der "Fremskridtspartiet" hervorging, 1998 erstmals zu Folketing-Wahlen antrat und 7,4 Prozent der Wählerstimmen erzielte. Die DF steigerte sich 2001 auf 12 Prozent, 2005 auf 13,3 Prozent, 2007 auf 13,9 Prozent. Bei der Europawahl 2009 erzielte die DF sogar 15,1 Prozent. Die DF profitiert nicht nur von der permanenten Regierungskrise, sondern auch davon, dass sie die nationalistischen und "europakritischen" Sprüche der anderen Parteien in die jeweils schrillste Version bringt.
Allgemein wird die Einführung der Grenzkontrollen als Zugeständnis der Regierungskoalition aus Venstre und Konservativen an die DF interpretiert, auf deren Stimmen sie im Parlament angewiesen sei. - Tja, als seien Venstre und Konservative daran gehindert, z.B. auf die Sozialdemokraten (25,5 Prozent in 2007) zuzugehen , aber vermutlich will auch die nicht kapieren, welche Art Geist durch Kompromissverweigerung im Lande zwischen Nord- und Ostsee gewinnt.
Markus Rabanus >> Politikforum
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