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Freitag, Juli 17, 2015

Andere Wege zur Griechenland-Rettung

Meine Wünsche waren/sind:
1. Athen müsste 100.000 Soldaten entlassen und hätte in Relation noch immer mehr als Deutschland mit der Bundeswehr. Diese Forderung hätte aus Brüssel kommen müssen, denn keine Athener Regierung könnte das innenpolitisch aushalten, sich mit dem eigenen Militär anzulegen.
2. Brüssel und Athen müssten sich darauf verabreden, dass Griechenland auf Importe höhere Mehrwertsteuern erhebt, um die griechische Wirtschaft auch ohne GrExit zu fördern und das Handelsdefizit anzugehen.

Leider rettet der geschlossene Kompromiss den Griechen vorerst nur den Zahlungsverkehr mit wiederholt bloß versickernden Finanzhilfen, aber hilft dem Problem wirtschaftlicher Schwäche Griechenlands nicht ab.

Dienstag, März 26, 2013

Zypern: Kapitalflucht und Kapitalfluchthelfer

Griechische Banken sollen angeblich Filialen der Bank of Cyprus "übernommen" haben, um die dortigen Gelder vor dem "Rettungspaket" zu "retten".
Es wird interessant, wie denn die europäische Bankenaufsicht darauf reagiert und ob da jemand persönlich für die Gemeinschäden haftet. Überdies soll es im EURO-Raum Kartellbehörden geben. Und dass Bankfilialen mal einfach so über Nacht zur vorherigen Konkurrenz wechseln, wessen Unterschrift mag dazu genügen? Welchen Preis hatte das oder keinen? Konventionelle Bankräuber müssen vor Neid erblassen.
Wer unangemeldet mit dem Geldköfferchen in die Schweiz zu reisen versucht und wird vom Zoll erwischt, bekäme jedenfalls Probleme.

Montag, März 25, 2013

Republik Zypern: "Grundsatzeinigung" auf Konkursverschleppung?

Ohne Angaben zur aktuellen Staatsverschuldung, dem kurzfristigen und mittelfristigen Finanzbedarf wird eine "Grundsatzeinigung" gemeldet, also eigentlich keine Einigung, auch wenn es einen Staatsbankrott plus Chaos abzuwenden gelte. Ob das Chaos ausbleibt, wenn tatsächlich die Reichen auf der Mittelmeerinsel Proteste mobilisieren, weil größere Bankguthaben bei der "Bank of Cyprus" Abschläge von nunmehr 40 Prozent hinnehmen sollen, bleibt fraglich. In der vergangenen Woche schien den Parlamentariern in Nikosia noch 9,9 Prozent "zuviel". Worauf spekuliert die Politik, wenn sie so vieles im Unklaren belässt, während sie andererseits dafür "Opfer" verlangt? Das ist Fortsetzung von Chaospolitik.

Dienstag, März 19, 2013

Zyperns Parlament lehnt "Rettungspaket" ab

Die EURO-Gruppe hatte sich zuvor nachgiebig gezeigt, wollte Sparvermögen unter 100.000 € von der Zwangsabgabe ausnehmen. Dennoch stimmte das gesamte Parlament der Republik Zypern dagegen oder enthielt sich. Zu groß offenbar der Druck aus der Bevölkerung. Somit wäre das "Rettungspaket" gescheitert. Vermutlich wird die EURO-Gruppe "nachbessern", denn inzwischen werden mehr Zahlen in den Vordergrund gestellt, dass z.B. allein deutsche Banken mit ca. 6 Mrd. € in den Staatsschulden des Inselstaates stecken. Vermutlich für 0,5 % von der EZB geliehen, um damit den Aufpreis auf der Insel zu kassieren. Nun drohen die Milliarden zu verschwinden, nicht nur die erwarteten Zinsen, wenn nicht "gerettet" wird.

Aber wird sich das den Bevölkerungen der Geberländer vermitteln lassen?

"100.000 €" sind kein Kleinvermögen. Wer davon kein Zehntel abgeben mag, hätte es gewöhnlich nicht leicht mit der Solidarität anderer. Auch die deutsche Regierung wird sich zunehmend die Frage stellen lassen müssen, wie sie sich "das Vertrauen der Bevölkerung" erhalten will, nicht nur "das Vertrauen der Finanzmärkte".

Zypern-Rettung mit Taschenrechner

Große Zahlen, aber sie lassen sich veranschaulichen:

Die Republik Zypern hat 885.041 Einwohner (2012 weniger als Dortmund + Mannheim zusammen).
Laut IWF-Schätzung haben sich bis 2012 die Schulden von Staat und Kommunen der Republik Zypern auf 13,57 Mrd.€ erhöht. Das wäre eine ProKopf-Verschuldung von rund 15.332 €.
Damit läge die staatliche ProKopf-Verschuldung der Republik Zypern deutlich unter der staatlichen ProKopf-Verschuldung Deutschlands, die der Bund der Steuerzahler e.V. auf 25.248 € zum 31.12.2012 schätzte.
Jetzt im März 2013 fordert Nikosia hatte 17 Mrd. € zwecks "Rettung". Das wären 19.208 € pro Kopf der Bevölkerung.

1. Wie kommt es zur Differenz zwischen IWF-Schätzung und Nikosia-Forderung?
2. Fordert Nikosia Hilfe für den Schuldendienst oder eine Komplettentschuldung?
3. Ließe sich demokratisch überhaupt durchsetzen, dass Höherverschuldete die Niedrigerverschuldeten retten sollen? Es gibt durchaus Argumente dafür, denn Höherverschuldung ist nicht gleichbedeutend mit ärmer, aber die Sachverhalte gehören genannt.

Im Moment sieht das "Rettungspaket" von EU und IWF 10 Mrd. € vor. Das wären rund 11.300 € pro Kopf. - Bislang ist Nikosia nicht einverstanden.

Weitere Zahlen: Allein an "russischem Geld" sollen sich rund 14,7 Mrd. € auf die Insel versteuerflüchtigt haben. Das wären rund 16.600 € pro Kopf. Von den Vermögen deutscher Steuerfluchtfirmen lässt sich mangels Information keine Umrechnung anstellen. Schade eigentlich, denn deren Geld würde uns viel mehr angehen.

Die regierungsamtliche Informationspolitik ist unzureichend, um sich eine Meinung zu bilden, ob und was da überhaupt "gerettet" werden soll. - Unterdessen glotzen viele Leute "Wer wird Millionär", obgleich Jauch längst ein Multi ist. Auch darum kommen uns die Verantwortlichen mit unverantwortlichen Entscheidungen davon. Dabei lässt sich vieles so einfach rechnen - und dann auch richtiger entscheiden.

Montag, März 18, 2013

Süd-Zypern: "EURO-Rettung 4.0"

Noch nicht beschlossen, aber schon hat es Wirkung: Die Südzyprioten räumen die Konten ab, heute zwar wegen eines Feiertags nicht, aber was abgeholt ist, ist vor dem "Rettungspaket" gerettet, denn die Spareinlagen bis zu 100.000 € sollen per Zwangsabgabe i.H.v. 6,75 Prozent enteignet werden, höhere Spareinlagen mit 9,9 Prozent - anstatt die Briefkastenfirmen komplett zu enteignen. Der "Rettungsmarathon" wird offenbar steiniger und könnte "das Vertrauen" der Sparer wohl auch in anderen EU-Ländern nachhaltig erschüttern. Deshalb erneuert die Kanzlerin rasch ihre "Spareinlagen-Garantie" und brave Kommentare mühen sich, Zypern als "Sonderfall" zu bezeichnen. - "Sonderfall"? Dass jahrelang auf den Staatsbankrott zumarschiert wird, scheint jedenfalls keiner. Und dass Putin gern von der Zwangsabgabe einen Teil hätte, ist so unverschämt auch wieder nicht, denn immerhin geht es um viel russisches Geld auf Steuerflucht.

Donnerstag, Januar 24, 2013

Erst die Ratingagenturen, jetzt der IWF: EU-Rezession

Je krasser verschuldet, desto mehr braucht es Zuversicht. Da können die Regierungen keine Prognosen gebrauchen, die auf die Stimmung drücken. Als die Staatsschulden noch halbwegs bedienbar schienen, berief man sich gern auf die Ratingagenturen und machte sie wichtig, aber seit die ersten Staaten in Zahlungsschwierigkeiten gerieten und sich die vielen "Rettungspakete" als Luftnummern entpuppten, ist es mit der gegenseitigen Wertschätzung von Ratingsagenturen und Staaten vorbei. Drum möchten die Staaten künftig seltener bewertet werden. Doch das wird an den Finanzmärkten wenig bringen, zumal jetzt auch noch der Internationale Währungsfonds den EU-Staaten eine Rezession prognostiziert, in deren Folge die Staatsschuldenbedienung noch schwieriger wird, sodann auch die zunehmend dringliche Soli zwischen reicheren und ärmeren EU-Staaten.
Was also tun? Schäuble beruft die Minister zwecks Sparkurs ein, während sich die Parteien Wahlgeschenke ausdenken? Irgendwie wird das so nichts mit der "Konsolidierung", wenn nicht in allen Staaten die Beiträge derer erhöht werden, die Millionen und Milliarden abgreifen.

Markus Rabanus >> Diskussion

Samstag, März 10, 2012

"Schuldenschnitt" und Taschenrechner

Dem "Schuldenschnitt" i.H.v. erhofft 105 Mrd.€ steht eine griechische Neuverschuldung i.H.v. 130 Mrd.€ aus dem nächsten "Rettungspaket" gegenüber. Statt bislang rund 370 Mrd. dann 400 Mrd.€ Staatsschulden auf 10.787.690 Griechen = 37.079,30 € Prokopf-Verschuldung, bei 21 Prozent Arbeitslosigkeit und sinkender Wirtschaftsleistung, ...

Markus Rabanus >> Diskussion

Dienstag, Januar 31, 2012

"Fiskalpakt" - neuer Begriff für verschlissenes Instrument

Die EU feiert mal wieder Beschlüsse, die einfach nicht durchsetzbar sind. Der sogenannte Fiskalpakt sieht vor, dass wenn künftig das Haushaltsdefizit eines Staates höher als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt, Geldstrafen verhängt werden können. Geldstrafen sahen auch schon die Maastrichtkriterien bei EURO-Einführung vor, wurden aber nie angewendet, wenn ein Land (auch Deutschland) die Defizitquoten überschritt. Und die waren mit 3 Prozent statt 0,5 Prozent leichter einzuhalten. Aber weil die Konsolidierung nun wahrhaft nicht leichter fällt, wenn ein Schuldenstaat auch noch Schulden für die Strafe machen soll, wurden die Defizitsünder geschont.
Heute ist nahezu jedes EURO-Land so überschuldet, dass die Strafe schon gar nicht von ihnen, sondern aus Hilfsmitteln bezahlt werden müsste.
Solche Regeln sollen "die Finanzmärkte beruhigen"? Allenfalls mittelbar und kurzfristig, denn wer mit solchen Beschlüssen tatsächlich beruhigt werden soll, das sind die Steuerzahler in den Noch-Geberländern. Der Schuldenstrudel wird stärker.
Merkel geriet derweil mit ihrer Forderung nach einem "Sparkommissar" in die Kritik. Der SPD-Vorsitzende Gabriel polemisiert, dass Merkel den Griechen eine Diktatur aufbürden wolle, überhaupt sei der Niedergang Griechenlands eine Folge der Sparvorgaben. - Ein schwieriges Thema nicht nur für Sozialdemokraten, aber die Sparvorgaben sind eben auch Folge davon, dass sich zuvor niemand dran hielt.

Markus Rabanus >> Diskussion

Freitag, Oktober 28, 2011

EURO-Gipfel: “Griechenland gerettet” – wohl kaum

Ist der Schuldenschnitt ausreichend? Wie überhaupt berechnet? Und die juristische Durchsetzbarkeit?Die Banken signalisieren tatsächlich Zustimmung, obwohl sie ihre griechischen Staatsanleihen um “50 Prozent” in den Wind schreiben und “umgehend die Eigenkapitalquote erhöhen” sollen.

Beides auf einen Streich. Das scheint kaum möglich und ist vermutlich so ganz ernst nicht gemeint, sondern soll uns den Glauben stärken, das Vertrauen in die Banken.

Interessant wird es, sobald die nächsten Staatsanleihen zur Rückzahlung fällig werden, wie dann der Schuldenerlass konkretisiert wird, ob auch der private Anleihenkäufer betroffen ist oder die Bank für ihn den Schuldenerlass übernimmt. Sonst werden es keine “50 Prozent”. Oder es gibt Ärger am Beratungstisch und der Rest kommt vor Gericht. Beispielsweise die Frage, ob die Politik bis vor wenigen Monaten verlautbaren durfte, dass Griechenland kreditwürdig sei und jetzt die Anleger in die Haftung dafür nehmen will, auf solche Bekundungen vertraut zu haben. Pikant.
Dass die Banken nicht lauthals rumheulen, lässt auf die Nähe und Tiefe des Abgrundes schließen, an dem sich das Ding bewegt. Andererseits werden ihnen irgendwelche “30 Mrd.” versprochen, billiges Geld der EZB ohnehin – und sie können Verluste vortragen, also Steuern sparen, die Herrn Schäuble dann wieder für seine “Konsolidierung” fehlen.
Und die Börsen weltweit reagierten mit fröhlichen Kursklettereien, wie schon in den Vortagen, denn die Entscheidung war absehbar und ist allemal Puste für die Blase. Aber mehr auch nicht, wie sich zeigen wird, auch an den Kursen. Wenn wieder die Details in den Vordergrund kommen.
Beispielsweise folgende Frage: Wenn die griechischen Anleihen im Besitz der EZB von der Werthalbierung ausgenommen werden sollen, was ist dann “50 Prozent” und letztlich an Schuldenschnitt in realen EURO? Es fehlen die wichtigsten Zahlen.

Was sind die Alternativen?

SPD und GRÜNE nörgeln, dass der Schuldenschnitt zu spät komme, aber schlagen nicht vor, jetzt schnell mal auch Italien, Portugal, Frankreich usw. die Schulden zu halbieren. Aber die werden sich schon noch melden, denn auch die Spanier fänden es fies, der Rettung nicht würdig zu sein.
Desgleichen wäre ein Schuldenschnitt für Berlin, Wuppertal und Deutschland insgesamt kaum minder sinnvoll, zumal sogar in Wachstumszeiten “ausgeglichene Haushalte” nur für die Zukunft versprochen werden. – Caroline will im Jahr 2015 mit dem Rauchen aufhören. Das ist schön.

Die Griechen reagierten laut Medienberichten verhalten, zurecht, denn es wird eine nur kurze Atempause, weil: Wenn der Schuldenschnitt überhaupt funktioniert und dann die Kreditwürdigkeit bloß zum Zweck erneuter Verschuldung wiederherstellen soll, kommt der nächste Absturz schneller und ohne Retter.

Markus Rabanus >> Diskussion

Sonntag, Oktober 23, 2011

Galileo-Navigationssystem, Kosten und Zweck

Am Freitag wurden die ersten zwei Satelliten des europäischen Navigationssystems Galileo gestartet, das mit 14 Satelliten im Jahr 2014 dem us-amerikanischen GPS vergleichbar einsatzbereit sein und später auf bis zu 30 Satelliten ausgebaut werden soll. Ursprünglich war die Komplettierung für das Jahr 2010 geplant.
Auch mit den Kosten geriet das Navigationssystem aus dem Ruder, denn es sollte 3,4 Mrd. EURO kosten, während jetzt von 5 bis 7 Mrd. EURO die Rede ist. Gab es damals Kostenkritik, ist es heute stiller, denn die Finanzkrisen gewöhnten an Dimensionen, deren Begreifbarkeit sich aktuell allenfalls den Griechen und vorläufig noch abgefedert erschließt.
Neben GPS und Galileo bastelt Russland an GLONASS und China an Compass. Kostensparende Zusammenarbeit findet nur partiell statt, während die eifersüchtelnden Motive und Methoden überwiegen, die militärischen Komponenten der Navigationssysteme gegen die Abkommen zur friedlichen Nutzung des Weltraums verstoßen.
Schade, denn würden alle System zusammengeschaltet, so wäre die Genauigkeit der Positionsbestimmung so hoch, dass es die Windschutzscheibe nur noch für die Aussicht braucht.

Markus Rabanus >> Diskussion

Samstag, Oktober 22, 2011

Rechenfehler mit Hebelwirkung

Gestritten wird, ob der sogenannte "Rettungsschirm" für zahlungsunfähige EURO-Staaten 100 Prozent oder nur zu 20 Prozent besichert wird, was eine "Hebelwirkung" für die versprochene Größe auf das fünffache Volumen bringen würde.

Solche Hochrechnung ist unrealistisch, denn eine bloß zu 20 Prozent besicherte Forderung vergrößert für die potentiellen Anleger das Risiko, was sich nicht nur in steigenden Zinsen auswirken wird, sondern vernünftigerweise dazu führen müsste, dass sich sogar weniger Anleger finden als bei der 100-prozentigen Besicherung - es sei denn, dass sich die Politik von den Banken erhofft, die Anleger falsch zu beraten. Oder es müsste Glauben gemacht werden, dass die "Retterstaaten" weitere Milliarden real oder nur verbal als neues Bürgschaftsversprechen nachlegen, bevor die Blase platzt. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, kann es für die aktuell zur Debatte stehenden Modelle kein gutes Rating geben.

Die Politik muss aufpassen, dass sie sich mit ihren Propagandabegriffen nicht selbst das wirtschaftliche Problemverständnis erschwert und dadurch ihre Hilflosigkeit steigert. Denn das scheint passiert, wenn die Befürworter und Gegner der "Hebelwirkung" verlangen oder befürchten, dass dann die weitere Verschuldung erleichtert oder noch hemmungsloser würde.
Wahrscheinlicher ist das Gegenteil, dass die Bürgschaftsverkürzung die Neuverschuldung und Schuldendienste eher erschwert. Folglich würden die hochverschuldeten Staaten mit ihren Sparmaßnahmen konsequenter sein müssen, wobei angesichts der Entwicklung in Griechenland ungewiss ist, ob sie nicht genau an solcher Sparpolitik demokratisch und wirtschaftlich scheitern, also eher in die Konkurseröffnung getrieben werden, während die 100-prozentige Besicherung geeigneter ist, die Kreditaufnahme zu erleichtern und den Staatskonkurs zumindest zu verzögern oder gar abzuwenden, wenn die Zeit genutzt würde bzw. genutzt werden könnte, um die Überschuldung wirtschaftlich zu überholen.

Markus Rabanus >> Diskussion

Anm.: Der Artikel stellt den Sachverhalt zwecks Verständniserleichterung vereinfacht dar. Die tatsächlich kompliziertere ESM-Struktur, EZB-Mitwirkung, annähernde Gesamtschuldnerschaft, EFSF, IWF usw. steht eher für Flickschusterei als für einen geordneten Maßnahmenkatalog. Das schafft Nervosität und beschleunigt das Verfallsdatum der ausgelobten Programme.

Mittwoch, September 07, 2011

BVerfGE zur Griechenlandhilfe


Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm erfolglos - Keine Verletzung der Haushaltsautonomie des Bundestages


Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute verkündeten Urteil drei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen deutsche und europäische Rechtsakte sowie weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Griechenland-Hilfe und dem Euro-Rettungsschirm richten. Über den Sachverhalt informiert die Pressemitteilung Nr. 37/2011 vom 9. Juni 2011. Sie kann auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts eingesehen werden.
 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das zur Griechenland-Hilfe ermächtigende Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz und das den Euro-Rettungsschirm betreffende Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz) nicht das Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 GG verletzen. Der Deutsche Bundestag hat durch die Verabschiedung dieser Gesetze weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beeinträchtigt. § 1 Abs. 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes ist allerdings nur bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist, die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. Im Übrigen bestimmt der Senat die verfassungsrechtlichen Grenzen für Gewährleistungsermächtigungen zugunsten anderer Staaten im Europäischen Währungsverbund.
 Dem Urteil liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: 



I. Prüfungsumfang / Zulässigkeit 


Der Senat hält die erhobenen Verfassungsbeschwerden nur insoweit für zulässig, als unter Berufung auf das durch Art. 38 GG geschützte Wahlrecht die Bürger einen Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt durch weitreichende oder gar umfassende Übertragungen von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages rügen. Art. 38 Abs. 1 GG schützt davor, dass Kompetenzen des gegenwärtigen oder eines künftigen Bundestages ausgehöhlt werden und damit die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger rechtlich oder praktisch unmöglich gemacht wird. Eine solche Entwertung des Wahlaktes droht grundsätzlich dann, wenn Gewährleistungsermächtigungen zur Umsetzung von Verbindlichkeiten, die die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen internationaler Übereinkünfte zur Erhaltung der Liquidität von Staaten der Währungsunion eingeht, ausgesprochen werden. Der Senat konnte offenlassen, unter welchen Voraussetzungen Verfassungsbeschwerden gegen außervertragliche Änderungen des primären Unionsrechts auf Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gestützt werden können.
Die Beschwerdeführer haben insofern keinen konkreten Zusammenhang dargelegt, der auf eine außervertragliche Änderung des primären Unionsrechts infolge der angegriffenen Maßnahmen hindeutet. Auch im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 GG) haben die Beschwerdeführer nicht hinreichend Tatsachen vorgetragen aus denen sich ergibt, dass von den angegriffenen Maßnahmen eine objektive Beeinträchtigung der Kaufkraft des Euro von erheblichem Umfang ausgehen könnte. 

Soweit die Verfassungsbeschwerden nicht nur die beiden einschlägigen Gesetze des Deutschen Bundestages angreifen, sind sie unzulässig, weil es an einem tauglichen Beschwerdegegenstand fehlt. 


 II. Prüfungsmaßstab 


 Art. 38 GG fordert in Verbindung mit den Grundsätzen des Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG), dass die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand als grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat in der Hand des Deutschen Bundestages bleibt. Auch in einem System intergouvernementalen Regierens müssen die Abgeordneten als gewählte Repräsentanten des Volkes die Kontrolle über fundamentale haushaltspolitische Entscheidungen behalten. Insofern ist es dem Deutschen Bundestag untersagt, finanzwirksame Mechanismen zu begründen, die zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne erneute konstitutive Zustimmung des Bundestages führen können. Es ist insoweit auch dem Bundestag als Gesetzgeber verwehrt, dauerhafte völkervertragsrechtliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind. Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden. Auch bei der Art und Weise des Umgangs mit den zur Verfügung gestellten Mitteln muss hinreichender parlamentarischer Einfluss gesichert sein. Der Senat, dem im Hinblick auf die prozessuale Ausgangslage eine Prüfung der beanstandeten Gesetze an unionsrechtlichen Bestimmungen verwehrt war, weist gleichwohl darauf hin, dass die bestehenden europäischen Verträge einem Verständnis der nationalen Haushaltsautonomie als einer wesentlichen, nicht entäußerbaren Kompetenz der unmittelbar demokratisch legitimierten Parlamente der Mitgliedstaaten nicht entgegenstehen, sondern sie im Gegenteil voraussetzen. Die strikte Beachtung der europäischen Verträge gewährleistet, dass die Handlungen der Organe der Europäischen Union in und für Deutschland über eine hinreichende demokratische Legitimation verfügen. Der Senat weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die vertragliche Konzeption der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft Grundlage und Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes ist, wie dies der Senat bereits mit der Maastricht-Entscheidung deutlich gemacht hat (BVerfGE 89, 155 <205>).


III. Subsumtion 


Das Bundesverfassungsgericht kann sich bei der Feststellung einer verbotenen Entäußerung der Haushaltsautonomie nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle des Gesetzgebers setzen. Es hat seine Prüfung hinsichtlich des Umfangs der Gewährleistungsübernahme auf evidente Überschreitungen äußerster Grenzen zu beschränken. Dem Gesetzgeber kommt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen, insofern ein Einschätzungsspielraum zu, den das Bundesverfassungsgericht zu respektieren hat. Entsprechendes gilt für die Abschätzung der künftigen Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und des wirtschaftlichen Leistungsvermögens der Bundesrepublik Deutschland. Unter Berücksichtigung dieses gesetzgeberischen Einschätzungsvorrangs und gemessen an den zulässigerweise angelegten verfassungsrechtlichen Maßstäben erweist sich sowohl das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz als auch das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundestag hat sein Budgetrecht nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise entleert und den substantiellen Bestimmungsgehalt des Demokratieprinzips nicht missachtet. Es kann nicht festgestellt werden, dass die Höhe der übernommenen Gewährleistungen die haushaltswirtschaftliche Belastungsgrenze derart überschreitet, dass die Haushaltsautonomie praktisch vollständig leerliefe.
Die Beurteilung des Gesetzgebers, dass die Gewährleistungsermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 170 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt tragbar seien, überschreitet nicht seinen Einschätzungsspielraum und ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Gleiches gilt für seine Erwartung, dass selbst im Fall der vollständigen Realisierung des Gewährleistungsrisikos die Verluste über Einnahmesteigerungen, Ausgabenkürzungen und über längerfristige Staatsanleihen noch refinanzierbar wären. Derzeit besteht auch keine Veranlassung, einen unumkehrbaren Prozess mit Konsequenzen für die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages anzunehmen.
Das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht in der Fassung des Vertrags von Lissabon gewährleistet nach wie vor verfassungsrechtlich hinreichend bestimmt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland keinem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Automatismus einer Haftungsgemeinschaft unterwirft. Keines der beiden angegriffenen Gesetze begründet oder verfestigt einen Automatismus, durch den der Bundestag sich seines Budgetrechts entäußern würde. Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz beschränkt die Gewährleistungsermächtigung der Höhe nach, bezeichnet den Zweck der Gewährleistung, regelt in gewissem Umfang die Auszahlungsmodalitäten und macht bestimmte Vereinbarungen mit Griechenland zur Grundlage der Gewährleistungsübernahme. Damit ist die Gewährleistungsermächtigung weitgehend inhaltlich bestimmt. 

Das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz legt nicht nur Zweck und Grundmodalitäten, sondern auch das Volumen möglicher Gewährleistungen fest. Deren Übernahme ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich und wird von der Vereinbarung eines wirtschafts- und finanzpolitischen Programms mit dem betroffenen Mitgliedstaat abhängig gemacht. Dieses bedarf einvernehmlicher Billigung der Staaten des Euro-Währungsgebiets, wodurch der Bundesregierung ein bestimmender Einfluss gesichert ist. Allerdings verpflichtet § 1 Abs. 4 Satz 1 dieses Gesetzes die Bundesregierung lediglich dazu, sich vor der Übernahme von Gewährleistungen zu bemühen, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages herzustellen. Dies genügt nicht. Zur Gewährleistung der parlamentarischen Haushaltsautonomie bedarf es vielmehr einer verfassungskonformen Auslegung dieser Regelung dahingehend, dass die Bundesregierung grundsätzlich verpflichtet ist, vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. 


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 55/2011 vom 7. September 2011 Urteil vom vom 7. September 2011 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10

Dienstag, Juli 19, 2011

Bankenstresstest als Test für Umschuldungsmaßnahmen?

Bundesfinanzminister Schäuble frohlockte über das gute Abschneiden deutscher Finanzinstitute beim "Banke-Stresstest", aber offenbar traut man ihm nicht so recht, denn die Talfahrt der Bankaktien ging gestern auf ein Zweijahrestief. Zugleich trennten sich Anleger massenhaft von subventionierten Staatsanleihen. - Einige Bankmanager regen sich auf, der Bankenstresstest habe ihnen die Staatsanleihen nicht hinreichend in der Eigenkapitalquote gewürdigt. Genau das jedoch könnte Sinn des Bankenstresstests sein: Ansatzweise zu überprüfen, ob es infolge eines Schuldenschnitts zugunsten Griechenlands oder anderer Hochschuldenstaaten zum Bankencrash kommt.

Markus Rabanus >> Diskussionen

Dienstag, Juni 21, 2011

Athen ist überall und Europas Philosophie

Wenn Griechenland zurückzahlen könnte, so wäre das erneute "Rettungspaket" nicht so hastig. Wenn Griechenland nicht zurückzahlen kann, dann braucht es nicht nur die erneute Hilfe geschenkt, sondern auch so viel Schuldenerlass, dass der griechische Staatshaushalt alle verbleibenden Verpflichtungen endlich wieder aus eigener Kraft bedienen kann.
Also geschenkt, wertkorrigiert, wenigstens gestundet, allenfalls mit der Bitte um freiwillige Rückzahlung, irgendwann nach Gesundung.
Aber ein "überschuldetes" Land noch weitere verzinsliche Schulden machen zu lassen, funktioniert nach keiner Theorie.

Die "Überschuldung" ist von den Ratingagenturen behauptet, was kritisiert wird, aber es scheint reichlich Wahres daran - und eher zu lange geschönt.

Was bedeuten die "100 Milliarden" für Griechenland? Wir müssen es vergleichen mit Größenordnungen, die uns geläufiger sind, um zu erahnen, was überhaupt die richtigen Fragen sein könnten.

Laut Wikipedia hat Griechenland 11,3 Mio. Einwohner. Zum Vergleich dazu hat Nordrhein-Westfalen fast 18 Mio. Einwohner. Der NRW-Haushalt 2010 hatte ein Volumen von 53 Mrd. EURO. Die Neuverschuldung (allerdings ohne Bundesschulden) von NRW betrug etwas mehr als 5 Mrd. EURO. Im Vergleich dazu braucht Griechenland mit weniger Einwohnern nun nach bloß einem Jahr erneut und einzig zum Zwecke der Zahlungsfähigkeit mehr als 100 Milliarden EURO, heißt es.

Rechne mal wieder: 100 000 000 000 EURO / 11 300 000 Einwohner = 8 849,56 Euro pro Kopf und Jahr allein für den Schuldendienst nach ersten Verlautbarungen, also gewöhnlich zu tief.
CARE-Pakete wären billiger. Wieso dann kein griechischer Staatsbankrott lieber gestern als übermorgen, wenn sonst noch mehr Abschreibung droht?

"Weil es dann zum Domino-Effekt kommt." - Der Grusel steigert die Opferbereitschaft, wenngleich nicht die Begeisterung für Aristoteles, Sokrates oder das heutige Athen. Bis zu welchem Stein fällt es um? Und mit der Hilfe bleibt der Dominoeffekt aus? Oder würde er nur verzögert? Bis dann auch der letzte Stein nichts mehr abfangen kann? Ist das dann besser? Kann ja sein, aber die Begründung würde schon noch interessieren, damit mehr Wahrscheinlichkeit ist, dass da überhaupt nachgedacht wird, wie seit Jahren der ersten "Rettungspakete" versprochen.

"Deutschland ist Nutznießer des EURO" - stimmt, aber soweit das unfair sein sollte, dann müsste es eingedämmt werden, also freiwillige Kurzarbeit, freiwilliger Griechenland-Urlaub, griechischer Wein usw.? Aber Überstunden, die am Ende mehr kosten als bringen, wäre auch nicht ganz fair.
Oder noch mehr griechische Staatsanleihen kaufen, also spekulieren, dass rechtzeitig der nächste kommt und die leerere Flasche kauft plus Zinsen, denn die letzten packt sich der Geist daraus, denen die Sicherheit griechischer Staatsanleihen in vielen Gipfeltreffen zugesichert war und jetzt die bösen Gläubiger sind? Da ist was dran. Und ist doch schräg im Ganzen.

Schäuble überlegt noch, wie das Ding zu managen ist, ohne dass es ihm und uns um die Ohren fliegt. Er könnte die Tabaksteuer erhöhen, einfach weniger Stengel in die Packung, damit es die Dussel weniger merken, die Taschen leer und kaum mehr als Tropfen auf den heißen Stein, würde nicht scheitern an der "neuen" FDP, die schon wieder Steuersenkungen fordert. Oder eine Fenstersteuer gegen den Klimawandel, denn viele sind einfach zu undicht - und es braucht keine Frischluft mehr, je verstrahlter die ist, was jetzt auch die Union endlich einsieht und sich mehr Steuereffekte aus neuen Energienetzen und Gebäudesanierung erwartet als aus den Brennelementen. Das ist zutreffend, wenngleich nicht zurecht, denn der Offshore-Strom braucht keine neuen Netze, sondern nur Übernahme der Umspannstationen von Krümmel, Brunsbüttel und Brokdorf, wenn die dortigen Meiler vom Netz gehen und dicht genug zum Offshore stehen.
Aber Sparen ist Sünde nach der Wachstums- und Umsatzsteuer-Ideologie, jedenfalls deren Anhängern ausnahmslos aller Parteien im eigenen Land und ihren anderslautenden Forderungen nach Athen entgegen. Es klingt komplizierter als die Beweggründe sind.

Gestern hieß es im philosophischen Quartett, dass die "Pflichtlüge" laute, die Dinge seien hinreichend im Griff, obwohl längst nicht mehr, denn so lange die "Pflichtlüge" gelte, bewahre das vor dem Fall. Alles bloß Religion? Stimmt zum Teil, denn ohne Vertrauen keine Zivilgesellschaft, aber ohne Korn auch kein Mehl. Gestern hieß es bei Anne-Will-Media zur Frage, ob es Gutmenschen brauche, dass reale Politik eine schmutzige Sache sei. Auch das geht philosophisch nicht. Und dürfte rechtlich nicht sein, aber es gibt so viele Strolche, dass es den Eindruck macht, es gehe nicht anders und dürfe so sein.

Wenn niemand "Stuttgart 21" stoppen kann, obwohl es die Milliarden längst dringender in anderen Dingen braucht, dann ist das wie Griechenland mitten in Deutschland. Und das gibt es hundertfach, denn Athen ist Stuttgart, ist Duisburg und Washington, ist Lissabon, Paris und Berlin ohnehin, Athen ist Island, Irland, London und überall. Und das muss kein Weltuntergang sein, wie auch eine Währung nur dann scheitert, wenn sie zu viel aus der Druckpresse kommt, um den Konkurs zu verschleppen. Die Konkursverschleppung macht den größeren Graus.

Donnerstag, April 07, 2011

"Rettungspaket" für Airbus 400 M

Die sieben Auftraggeberstaaten Belgien, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Luxemburg und die Türkei sagten EADS per "Vertragsergänzung" weitere 3,5 Mrd. EURO zu.
Offiziell ist tatsächlich mal wieder von "Rettungspaket" die Rede. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann das Bundesfinanzministerium in Bundesrettungsministerium umbenannt wird.
msr >> Hintergrund

Portugal ersucht EU-Finanzhilfe

Erst vor wenigen Tagen hatte die Regierung Portugals Finanzhilfen der EU als nicht erforderlich bezeichnete, aber wie nach ähnlichen Szenarien Griechenlands und Irlands war bereits davon auszugehen, dass es anders kommt. Gestern halblaut, heute ist bereits von 90 Mrd. Euro die Rede.
msr >> FORUM

Samstag, März 26, 2011

London: 250.000 gegen Sozialabbau

In London demonstrierten am vergangenen Samstag mehr als 250.000 Menschen gegen Sozialabbau und die "Sparpolitik" als Folge der "Bankenrettung" durch die Regierung. In den Boulevardblättern des Königsreichs konzentriert sich derweil die Berichterstattung auf Randalierer und den Libyenkrieg.

Donnerstag, Dezember 29, 2005

Teures Vergnügen: Galileo

Europäisches Gemeinschaftsprojekt eines satellitengestützten Navigationssystems, mit dem metergenaue Standortbestimmungen möglich werden sollen. Bislang gab es nur das us-amerikanische GPS.
Folgende Nutzungsmöglichkeiten sind im Gespräch: Verkehrsleitsysteme für alle Arten von Verkehrsmitteln (Routenplanung) , Logistiksysteme, Abrufbarkeit per Handy, Aufenthaltsbestimmung von Personen, denen "elektronische Fußfesseln" angelegt wurden.
Der erste von insgesamt 30 Satelliten wurde am 28.12.2005 gestartet. Im Jahr 2010 soll das System komplett sein und 3,8 Mrd. kosten, um anschließend profitabel zu werden.

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