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Samstag, Juni 30, 2007
Freitag, Juni 22, 2007
Malta und Zypern bekommen den Euro
Brüssel (Belgien), 22.06.2007 – Zypern und Malta können wie gewünscht am 1. Januar 2008 den Euro als offizielle Landeswährung einführen. Dies beschlossen die Länder- und Regierungschefs am 20. Juni bei ihrem Gipfeltreffen in Brüssel. Zuvor hatte bereits das europäische Parlament der Euro-Einführung auf den beiden Mittelmeerinseln zugestimmt. Beide Länder sind seit 2004 Mitglied der Europäischen Union und erfüllen nach Ansicht der Staats- und Regierungschefs inzwischen die Maastrichter Stabilitätskriterien.
Die Umtauschkurse für die maltesische Lira und das zyprische Pfund sollen am 10. Juli auf einem Treffen der europäischen Finanzminister endgültig festgelegt werden.
Durch den Beitritt Sloweniens zur Eurozone am 1. Januar 2007 ist der Euro zurzeit in 13 Ländern der Europäischen Union offizielle Landeswährung. Mit der Euro-Einführung auf Malta und Zypern erweitert sich die Eurozone auf 15 Länder; insgesamt werden dann 320 Millionen Menschen in der Europäischen Union mit der Gemeinschaftswährung bezahlen. +wikinews+
Die Umtauschkurse für die maltesische Lira und das zyprische Pfund sollen am 10. Juli auf einem Treffen der europäischen Finanzminister endgültig festgelegt werden.
Durch den Beitritt Sloweniens zur Eurozone am 1. Januar 2007 ist der Euro zurzeit in 13 Ländern der Europäischen Union offizielle Landeswährung. Mit der Euro-Einführung auf Malta und Zypern erweitert sich die Eurozone auf 15 Länder; insgesamt werden dann 320 Millionen Menschen in der Europäischen Union mit der Gemeinschaftswährung bezahlen. +wikinews+
Weltkriegstote sollen Polens Stimmenanteil in der EU erhöhen
Warschau (Polen), 22.06.2007 – Polens Ministerpräsident Jarosław Kaczyński fordert, dass die im Zweiten Weltkrieg getöteten Polen das Stimmgewicht Polens in der EU erhöhen sollen. Nach der geplanten Regelung, in der auch die Bevölkerungszahl der einzelnen Länder die Anzahl der Stimmen im EU-Ministerrat bestimmen soll, sieht sich Polen durch die hohen Verluste im Zweiten Weltkrieg benachteiligt. Netzeitung.de zitiert ein Radiointerview mit Kaczyński: „Wir verlangen nur, was uns genommen wurde. Wenn Polen nicht die Jahre 1939 bis 1945 durchgemacht hätte, hätte es heute eine Bevölkerung von 66 Millionen, wenn man demographische Kriterien anwendet.“
Polen verlor im Zweiten Weltkrieg 6,5 Millionen Menschen, das waren rund 20 Prozent der Bevölkerung, darunter waren drei Millionen Juden. Deutschland habe Polen „unermessliches Leid“ zugefügt, zitiert die Netzeitung Kacszynski. Die Eltern der Kaczyński-Zwillinge waren beide aktiv im Widerstand gegen die deutsche Besatzung. Daher wuchsen sie mit den Erzählungen über das Leiden ihrer Landsleute und den Widerstand gegen die Deutschen im Zweiten Weltkrieg auf.
Polen hatte als Alternative zum Abstimmungsverfahren der Doppelten Mehrheit ein Verfahren nach dem Quadratwurzelgesetz von Penrose vorgeschlagen. ++
EU-Verfassung
Polen verlor im Zweiten Weltkrieg 6,5 Millionen Menschen, das waren rund 20 Prozent der Bevölkerung, darunter waren drei Millionen Juden. Deutschland habe Polen „unermessliches Leid“ zugefügt, zitiert die Netzeitung Kacszynski. Die Eltern der Kaczyński-Zwillinge waren beide aktiv im Widerstand gegen die deutsche Besatzung. Daher wuchsen sie mit den Erzählungen über das Leiden ihrer Landsleute und den Widerstand gegen die Deutschen im Zweiten Weltkrieg auf.
Polen hatte als Alternative zum Abstimmungsverfahren der Doppelten Mehrheit ein Verfahren nach dem Quadratwurzelgesetz von Penrose vorgeschlagen. ++
Dienstag, März 27, 2007
EU-Finanzminister wollen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erleichtern
Brüssel (Belgien), 27.03.2007 – Die EU-Finanzminister vereinbarten heute bei ihrem Treffen in Brüssel die Schaffung eines gemeinsamen Zahlungsraumes (SEPA) zur Erleichterung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs innerhalb Europas. Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) prophezeite begeistert: „Für die Verbraucher wird es billiger.“ Zunächst muss jedoch noch das Europäische Parlament in Straßburg dem Vorschlag am 23. April zustimmen. Die neue Richtlinie sieht die Schaffung des neuen Zahlungsraumes ab dem Jahr 2009 vor. Die Finanzminister folgen damit einer Initiative des European Payments Council (EPC) (übersetzt etwa: Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss), einem Zusammenschluss europäischer Banken.
Alle Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, also Überweisungen, Lastschriftverfahren, Abhebungen von Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen sollen europaweit standardisiert werden. So werden die Bürger für Zahlungen im Ausland per Lastschrift keine neuen Bankkonten mehr einrichten müssen, sondern können Lastschrift- oder Daueraufträge von ihren heimischen Konten bedienen. Die Kosten für Auslandsabhebungen von Geldautomaten sollen im Zuge dieser Maßnahmen drastisch sinken.
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist werden europaeinheitliche Überweisungsformulare eingeführt, die dann auch im Inland gelten sollen. Ab dem Jahr 2010 werden auch für Überweisungen im Inland die jetzt nur bei Auslandsüberweisungen gebräuchlichen IBAN- (International Bank Account Number) und BIC-Codes (Bank Identifier Code, auch SWIFT-BIC genannt) verwendet. Langfristig sollen auch Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island in den einheitlichen EURO-Zahlungsraum einbezogen werden.
Der Kreditausschuss, in dem mehrere deutsche Banken zusammen geschlossen sind, begrüßte die Neuregelung grundsätzlich, sieht jedoch in Einzelfragen noch Nachbesserungsbedarf.
Aus einem Dokument des Europäischen Rates geht das Ziel des geplanten EU-Zahlungsverkehrsgesetzes hervor; es besteht darin „mit vereinheitlichten Zahlungsstrukturen und -verfahren den freien Geldverkehr zwischen den Nutzern unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnsitz zu ermöglichen“. +wikinews+
Alle Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, also Überweisungen, Lastschriftverfahren, Abhebungen von Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen sollen europaweit standardisiert werden. So werden die Bürger für Zahlungen im Ausland per Lastschrift keine neuen Bankkonten mehr einrichten müssen, sondern können Lastschrift- oder Daueraufträge von ihren heimischen Konten bedienen. Die Kosten für Auslandsabhebungen von Geldautomaten sollen im Zuge dieser Maßnahmen drastisch sinken.
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist werden europaeinheitliche Überweisungsformulare eingeführt, die dann auch im Inland gelten sollen. Ab dem Jahr 2010 werden auch für Überweisungen im Inland die jetzt nur bei Auslandsüberweisungen gebräuchlichen IBAN- (International Bank Account Number) und BIC-Codes (Bank Identifier Code, auch SWIFT-BIC genannt) verwendet. Langfristig sollen auch Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island in den einheitlichen EURO-Zahlungsraum einbezogen werden.
Der Kreditausschuss, in dem mehrere deutsche Banken zusammen geschlossen sind, begrüßte die Neuregelung grundsätzlich, sieht jedoch in Einzelfragen noch Nachbesserungsbedarf.
Aus einem Dokument des Europäischen Rates geht das Ziel des geplanten EU-Zahlungsverkehrsgesetzes hervor; es besteht darin „mit vereinheitlichten Zahlungsstrukturen und -verfahren den freien Geldverkehr zwischen den Nutzern unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnsitz zu ermöglichen“. +wikinews+
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