Montag, Dezember 05, 2011

Wahlen in Russland - ein Trauerspiel

Putins Partei "Geeintes Russland" scheint bei den gestrigen Parlamentswahlen die Zweidrittelmehrheit eingebüßt zu haben und möglicherweise auch die einfache Mehrheit zu verlieren. Wenn es dennoch zum Alleinregieren genügen sollte, wiegt schwer, wie sehr Putins Glaubwürdigkeit darunter litt, dass er die Opposition der Auslandsagententätigkeit beschuldigte und das gesamte Staatswesen für seinen Wahlkampf instrumentalisierte. Aber die Instrumente verschleißen sich. Putins "gelenkte Demokratie" müsste der "demokratischen Lenkung" weichen. - Mit oder ohne bzw. gegen ihn.

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Donnerstag, November 17, 2011

Frankreich: Alle Atomkraftwerke "mangelhafter" als Fukushima

Trotz der sanften Vorgaben fielen alle 58 Atomkraftwerke Frankreichs durch den sogenannten "Stresstest". Der fünfhundertseitige Bericht des nationalen Instituts für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (IRSN) weist beispielsweise darauf hin, dass zahlreiche Atomkraftwerke keine Notstromaggregate haben, so dass die Meiler-Steuerung im Katastrophenfall auf funktionierende Netze angewiesen wären.
Es ist bezeichnend für die Skrupellosigkeit der AKW-Betreiber, dass sie trotz der Fukushima-Katastrophe noch immer keinerlei eigene Anstalten machten und keine Notstromtechnik nachrüsteten.

Andererseits nutzen die besten Notstromaggregate wenig, wenn die damit versorgten Kühlkreisläufe beschädigt sind, wenn also wie in Fukushima mit Notstrom zwar Kühlwasser in den Meiler gepumpt werden kann, dann aber radioaktiv kontaminiert in die Umwelt eingeleitet werden muss. Die riesigen Kühltürme sind eine bleibende Achillesferse der Atomkraftwerkstechnologie. Und zwar in allen AKW-Staaten.

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Mittwoch, November 09, 2011

Zur Inbetriebnahme der Ostsee-Pipeline

“Die neue Gaspipeline erhöht die Abhängigkeit vom Energielieferanten Russland.” - So meint die Financial Times Deutschland und irrt, denn wenn sich eine Abhängigkeit vergrößert, dann mit jedem Pipelinebau Richtung EU die Abhängigkeit Russlands von westeuropäischen Gaskäufen.
Gegenseitige Abhängigkeit nennt man in der Biologie "Symbiose" und ökonomisch ist das die Basis für faire Geschäfte. (msr)

Freitag, Oktober 28, 2011

EURO-Gipfel: “Griechenland gerettet” – wohl kaum

Ist der Schuldenschnitt ausreichend? Wie überhaupt berechnet? Und die juristische Durchsetzbarkeit?Die Banken signalisieren tatsächlich Zustimmung, obwohl sie ihre griechischen Staatsanleihen um “50 Prozent” in den Wind schreiben und “umgehend die Eigenkapitalquote erhöhen” sollen.

Beides auf einen Streich. Das scheint kaum möglich und ist vermutlich so ganz ernst nicht gemeint, sondern soll uns den Glauben stärken, das Vertrauen in die Banken.

Interessant wird es, sobald die nächsten Staatsanleihen zur Rückzahlung fällig werden, wie dann der Schuldenerlass konkretisiert wird, ob auch der private Anleihenkäufer betroffen ist oder die Bank für ihn den Schuldenerlass übernimmt. Sonst werden es keine “50 Prozent”. Oder es gibt Ärger am Beratungstisch und der Rest kommt vor Gericht. Beispielsweise die Frage, ob die Politik bis vor wenigen Monaten verlautbaren durfte, dass Griechenland kreditwürdig sei und jetzt die Anleger in die Haftung dafür nehmen will, auf solche Bekundungen vertraut zu haben. Pikant.
Dass die Banken nicht lauthals rumheulen, lässt auf die Nähe und Tiefe des Abgrundes schließen, an dem sich das Ding bewegt. Andererseits werden ihnen irgendwelche “30 Mrd.” versprochen, billiges Geld der EZB ohnehin – und sie können Verluste vortragen, also Steuern sparen, die Herrn Schäuble dann wieder für seine “Konsolidierung” fehlen.
Und die Börsen weltweit reagierten mit fröhlichen Kursklettereien, wie schon in den Vortagen, denn die Entscheidung war absehbar und ist allemal Puste für die Blase. Aber mehr auch nicht, wie sich zeigen wird, auch an den Kursen. Wenn wieder die Details in den Vordergrund kommen.
Beispielsweise folgende Frage: Wenn die griechischen Anleihen im Besitz der EZB von der Werthalbierung ausgenommen werden sollen, was ist dann “50 Prozent” und letztlich an Schuldenschnitt in realen EURO? Es fehlen die wichtigsten Zahlen.

Was sind die Alternativen?

SPD und GRÜNE nörgeln, dass der Schuldenschnitt zu spät komme, aber schlagen nicht vor, jetzt schnell mal auch Italien, Portugal, Frankreich usw. die Schulden zu halbieren. Aber die werden sich schon noch melden, denn auch die Spanier fänden es fies, der Rettung nicht würdig zu sein.
Desgleichen wäre ein Schuldenschnitt für Berlin, Wuppertal und Deutschland insgesamt kaum minder sinnvoll, zumal sogar in Wachstumszeiten “ausgeglichene Haushalte” nur für die Zukunft versprochen werden. – Caroline will im Jahr 2015 mit dem Rauchen aufhören. Das ist schön.

Die Griechen reagierten laut Medienberichten verhalten, zurecht, denn es wird eine nur kurze Atempause, weil: Wenn der Schuldenschnitt überhaupt funktioniert und dann die Kreditwürdigkeit bloß zum Zweck erneuter Verschuldung wiederherstellen soll, kommt der nächste Absturz schneller und ohne Retter.

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Sonntag, Oktober 23, 2011

Galileo-Navigationssystem, Kosten und Zweck

Am Freitag wurden die ersten zwei Satelliten des europäischen Navigationssystems Galileo gestartet, das mit 14 Satelliten im Jahr 2014 dem us-amerikanischen GPS vergleichbar einsatzbereit sein und später auf bis zu 30 Satelliten ausgebaut werden soll. Ursprünglich war die Komplettierung für das Jahr 2010 geplant.
Auch mit den Kosten geriet das Navigationssystem aus dem Ruder, denn es sollte 3,4 Mrd. EURO kosten, während jetzt von 5 bis 7 Mrd. EURO die Rede ist. Gab es damals Kostenkritik, ist es heute stiller, denn die Finanzkrisen gewöhnten an Dimensionen, deren Begreifbarkeit sich aktuell allenfalls den Griechen und vorläufig noch abgefedert erschließt.
Neben GPS und Galileo bastelt Russland an GLONASS und China an Compass. Kostensparende Zusammenarbeit findet nur partiell statt, während die eifersüchtelnden Motive und Methoden überwiegen, die militärischen Komponenten der Navigationssysteme gegen die Abkommen zur friedlichen Nutzung des Weltraums verstoßen.
Schade, denn würden alle System zusammengeschaltet, so wäre die Genauigkeit der Positionsbestimmung so hoch, dass es die Windschutzscheibe nur noch für die Aussicht braucht.

Markus Rabanus >> Diskussion

Samstag, Oktober 22, 2011

Rechenfehler mit Hebelwirkung

Gestritten wird, ob der sogenannte "Rettungsschirm" für zahlungsunfähige EURO-Staaten 100 Prozent oder nur zu 20 Prozent besichert wird, was eine "Hebelwirkung" für die versprochene Größe auf das fünffache Volumen bringen würde.

Solche Hochrechnung ist unrealistisch, denn eine bloß zu 20 Prozent besicherte Forderung vergrößert für die potentiellen Anleger das Risiko, was sich nicht nur in steigenden Zinsen auswirken wird, sondern vernünftigerweise dazu führen müsste, dass sich sogar weniger Anleger finden als bei der 100-prozentigen Besicherung - es sei denn, dass sich die Politik von den Banken erhofft, die Anleger falsch zu beraten. Oder es müsste Glauben gemacht werden, dass die "Retterstaaten" weitere Milliarden real oder nur verbal als neues Bürgschaftsversprechen nachlegen, bevor die Blase platzt. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, kann es für die aktuell zur Debatte stehenden Modelle kein gutes Rating geben.

Die Politik muss aufpassen, dass sie sich mit ihren Propagandabegriffen nicht selbst das wirtschaftliche Problemverständnis erschwert und dadurch ihre Hilflosigkeit steigert. Denn das scheint passiert, wenn die Befürworter und Gegner der "Hebelwirkung" verlangen oder befürchten, dass dann die weitere Verschuldung erleichtert oder noch hemmungsloser würde.
Wahrscheinlicher ist das Gegenteil, dass die Bürgschaftsverkürzung die Neuverschuldung und Schuldendienste eher erschwert. Folglich würden die hochverschuldeten Staaten mit ihren Sparmaßnahmen konsequenter sein müssen, wobei angesichts der Entwicklung in Griechenland ungewiss ist, ob sie nicht genau an solcher Sparpolitik demokratisch und wirtschaftlich scheitern, also eher in die Konkurseröffnung getrieben werden, während die 100-prozentige Besicherung geeigneter ist, die Kreditaufnahme zu erleichtern und den Staatskonkurs zumindest zu verzögern oder gar abzuwenden, wenn die Zeit genutzt würde bzw. genutzt werden könnte, um die Überschuldung wirtschaftlich zu überholen.

Markus Rabanus >> Diskussion

Anm.: Der Artikel stellt den Sachverhalt zwecks Verständniserleichterung vereinfacht dar. Die tatsächlich kompliziertere ESM-Struktur, EZB-Mitwirkung, annähernde Gesamtschuldnerschaft, EFSF, IWF usw. steht eher für Flickschusterei als für einen geordneten Maßnahmenkatalog. Das schafft Nervosität und beschleunigt das Verfallsdatum der ausgelobten Programme.

Donnerstag, Oktober 20, 2011

Frankreich verliert Spaß an radioaktiver Stromerzeugung

Frankreichs Sozialisten waren sich nie einig in der Atompolitik, aber die Mitterand & Co. gefielen sich zu sehr im exklusiven Kreis der Atommächte und daheim auf den Empfängen der Atomwirtschaft. Seit Fukushima ticken die Uhren anders. So kündigte der frisch gebackene Parteivorsitzende François Hollande an, im Falle seines Sieges bei den Präsidentschaftswahlen den Anteil der Atomstromerzeugung reduzieren zu wollen. "Bis 2025 von derzeit 78 auf 50 Prozent" lautet das wenig ambitionierte Ziel und wäre gleichwohl eine Wende in Frankreichs Energiepolitik. Allerdings dürfte solche Verlautbarung die französische Atommafia mobilisieren und Sarkozy den Wahlkampf spendieren. Der liegt in aktuellen Umfragen weit hinter Hollande. Der "Sieg" über seinen Ex-Busenfreund Gaddafi ist längst von der Eurokrise überholt.

Markus Rabanus >> Diskussion

Mittwoch, September 07, 2011

BVerfGE zur Griechenlandhilfe


Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm erfolglos - Keine Verletzung der Haushaltsautonomie des Bundestages


Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute verkündeten Urteil drei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen deutsche und europäische Rechtsakte sowie weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Griechenland-Hilfe und dem Euro-Rettungsschirm richten. Über den Sachverhalt informiert die Pressemitteilung Nr. 37/2011 vom 9. Juni 2011. Sie kann auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts eingesehen werden.
 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das zur Griechenland-Hilfe ermächtigende Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz und das den Euro-Rettungsschirm betreffende Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz) nicht das Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 GG verletzen. Der Deutsche Bundestag hat durch die Verabschiedung dieser Gesetze weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beeinträchtigt. § 1 Abs. 4 des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes ist allerdings nur bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist, die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. Im Übrigen bestimmt der Senat die verfassungsrechtlichen Grenzen für Gewährleistungsermächtigungen zugunsten anderer Staaten im Europäischen Währungsverbund.
 Dem Urteil liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: 



I. Prüfungsumfang / Zulässigkeit 


Der Senat hält die erhobenen Verfassungsbeschwerden nur insoweit für zulässig, als unter Berufung auf das durch Art. 38 GG geschützte Wahlrecht die Bürger einen Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt durch weitreichende oder gar umfassende Übertragungen von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages rügen. Art. 38 Abs. 1 GG schützt davor, dass Kompetenzen des gegenwärtigen oder eines künftigen Bundestages ausgehöhlt werden und damit die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger rechtlich oder praktisch unmöglich gemacht wird. Eine solche Entwertung des Wahlaktes droht grundsätzlich dann, wenn Gewährleistungsermächtigungen zur Umsetzung von Verbindlichkeiten, die die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen internationaler Übereinkünfte zur Erhaltung der Liquidität von Staaten der Währungsunion eingeht, ausgesprochen werden. Der Senat konnte offenlassen, unter welchen Voraussetzungen Verfassungsbeschwerden gegen außervertragliche Änderungen des primären Unionsrechts auf Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gestützt werden können.
Die Beschwerdeführer haben insofern keinen konkreten Zusammenhang dargelegt, der auf eine außervertragliche Änderung des primären Unionsrechts infolge der angegriffenen Maßnahmen hindeutet. Auch im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 GG) haben die Beschwerdeführer nicht hinreichend Tatsachen vorgetragen aus denen sich ergibt, dass von den angegriffenen Maßnahmen eine objektive Beeinträchtigung der Kaufkraft des Euro von erheblichem Umfang ausgehen könnte. 

Soweit die Verfassungsbeschwerden nicht nur die beiden einschlägigen Gesetze des Deutschen Bundestages angreifen, sind sie unzulässig, weil es an einem tauglichen Beschwerdegegenstand fehlt. 


 II. Prüfungsmaßstab 


 Art. 38 GG fordert in Verbindung mit den Grundsätzen des Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG), dass die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand als grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat in der Hand des Deutschen Bundestages bleibt. Auch in einem System intergouvernementalen Regierens müssen die Abgeordneten als gewählte Repräsentanten des Volkes die Kontrolle über fundamentale haushaltspolitische Entscheidungen behalten. Insofern ist es dem Deutschen Bundestag untersagt, finanzwirksame Mechanismen zu begründen, die zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne erneute konstitutive Zustimmung des Bundestages führen können. Es ist insoweit auch dem Bundestag als Gesetzgeber verwehrt, dauerhafte völkervertragsrechtliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind. Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden. Auch bei der Art und Weise des Umgangs mit den zur Verfügung gestellten Mitteln muss hinreichender parlamentarischer Einfluss gesichert sein. Der Senat, dem im Hinblick auf die prozessuale Ausgangslage eine Prüfung der beanstandeten Gesetze an unionsrechtlichen Bestimmungen verwehrt war, weist gleichwohl darauf hin, dass die bestehenden europäischen Verträge einem Verständnis der nationalen Haushaltsautonomie als einer wesentlichen, nicht entäußerbaren Kompetenz der unmittelbar demokratisch legitimierten Parlamente der Mitgliedstaaten nicht entgegenstehen, sondern sie im Gegenteil voraussetzen. Die strikte Beachtung der europäischen Verträge gewährleistet, dass die Handlungen der Organe der Europäischen Union in und für Deutschland über eine hinreichende demokratische Legitimation verfügen. Der Senat weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die vertragliche Konzeption der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft Grundlage und Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes ist, wie dies der Senat bereits mit der Maastricht-Entscheidung deutlich gemacht hat (BVerfGE 89, 155 <205>).


III. Subsumtion 


Das Bundesverfassungsgericht kann sich bei der Feststellung einer verbotenen Entäußerung der Haushaltsautonomie nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle des Gesetzgebers setzen. Es hat seine Prüfung hinsichtlich des Umfangs der Gewährleistungsübernahme auf evidente Überschreitungen äußerster Grenzen zu beschränken. Dem Gesetzgeber kommt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen, insofern ein Einschätzungsspielraum zu, den das Bundesverfassungsgericht zu respektieren hat. Entsprechendes gilt für die Abschätzung der künftigen Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und des wirtschaftlichen Leistungsvermögens der Bundesrepublik Deutschland. Unter Berücksichtigung dieses gesetzgeberischen Einschätzungsvorrangs und gemessen an den zulässigerweise angelegten verfassungsrechtlichen Maßstäben erweist sich sowohl das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz als auch das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundestag hat sein Budgetrecht nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise entleert und den substantiellen Bestimmungsgehalt des Demokratieprinzips nicht missachtet. Es kann nicht festgestellt werden, dass die Höhe der übernommenen Gewährleistungen die haushaltswirtschaftliche Belastungsgrenze derart überschreitet, dass die Haushaltsautonomie praktisch vollständig leerliefe.
Die Beurteilung des Gesetzgebers, dass die Gewährleistungsermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 170 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt tragbar seien, überschreitet nicht seinen Einschätzungsspielraum und ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Gleiches gilt für seine Erwartung, dass selbst im Fall der vollständigen Realisierung des Gewährleistungsrisikos die Verluste über Einnahmesteigerungen, Ausgabenkürzungen und über längerfristige Staatsanleihen noch refinanzierbar wären. Derzeit besteht auch keine Veranlassung, einen unumkehrbaren Prozess mit Konsequenzen für die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages anzunehmen.
Das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht in der Fassung des Vertrags von Lissabon gewährleistet nach wie vor verfassungsrechtlich hinreichend bestimmt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland keinem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Automatismus einer Haftungsgemeinschaft unterwirft. Keines der beiden angegriffenen Gesetze begründet oder verfestigt einen Automatismus, durch den der Bundestag sich seines Budgetrechts entäußern würde. Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz beschränkt die Gewährleistungsermächtigung der Höhe nach, bezeichnet den Zweck der Gewährleistung, regelt in gewissem Umfang die Auszahlungsmodalitäten und macht bestimmte Vereinbarungen mit Griechenland zur Grundlage der Gewährleistungsübernahme. Damit ist die Gewährleistungsermächtigung weitgehend inhaltlich bestimmt. 

Das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz legt nicht nur Zweck und Grundmodalitäten, sondern auch das Volumen möglicher Gewährleistungen fest. Deren Übernahme ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich und wird von der Vereinbarung eines wirtschafts- und finanzpolitischen Programms mit dem betroffenen Mitgliedstaat abhängig gemacht. Dieses bedarf einvernehmlicher Billigung der Staaten des Euro-Währungsgebiets, wodurch der Bundesregierung ein bestimmender Einfluss gesichert ist. Allerdings verpflichtet § 1 Abs. 4 Satz 1 dieses Gesetzes die Bundesregierung lediglich dazu, sich vor der Übernahme von Gewährleistungen zu bemühen, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages herzustellen. Dies genügt nicht. Zur Gewährleistung der parlamentarischen Haushaltsautonomie bedarf es vielmehr einer verfassungskonformen Auslegung dieser Regelung dahingehend, dass die Bundesregierung grundsätzlich verpflichtet ist, vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. 


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 55/2011 vom 7. September 2011 Urteil vom vom 7. September 2011 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10

Dienstag, Juli 19, 2011

Bankenstresstest als Test für Umschuldungsmaßnahmen?

Bundesfinanzminister Schäuble frohlockte über das gute Abschneiden deutscher Finanzinstitute beim "Banke-Stresstest", aber offenbar traut man ihm nicht so recht, denn die Talfahrt der Bankaktien ging gestern auf ein Zweijahrestief. Zugleich trennten sich Anleger massenhaft von subventionierten Staatsanleihen. - Einige Bankmanager regen sich auf, der Bankenstresstest habe ihnen die Staatsanleihen nicht hinreichend in der Eigenkapitalquote gewürdigt. Genau das jedoch könnte Sinn des Bankenstresstests sein: Ansatzweise zu überprüfen, ob es infolge eines Schuldenschnitts zugunsten Griechenlands oder anderer Hochschuldenstaaten zum Bankencrash kommt.

Markus Rabanus >> Diskussionen

Mittwoch, Juli 06, 2011

Dänemark demnächst eingemauert :-)

"Grenzenlos durch Europa" war einmal - die dänische Regierung richtete Kontrollen an der Grenze zu Schleswig-Holstein ein, "um die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen".

Dänemark (5,5 Mio.Bürger) befindet sich seit fast 10 Jahren in permanenter Regierungskrise, denn die alten Parteien befleißigen sich in polarisierenden Wahlkämpfen und bewerkstelligen keine mehrheitsfähige Koalition. Die Parteienverdrossenheit in Dänemark macht sich u.a. im Vormarsch der nationalistischen "Dansk Folkeparti" bemerkbar, die 1995 als Abspaltung aus der "Fremskridtspartiet" hervorging, 1998 erstmals zu Folketing-Wahlen antrat und 7,4 Prozent der Wählerstimmen erzielte. Die DF steigerte sich 2001 auf 12 Prozent, 2005 auf 13,3 Prozent, 2007 auf 13,9 Prozent. Bei der Europawahl 2009 erzielte die DF sogar 15,1 Prozent. Die DF profitiert nicht nur von der permanenten Regierungskrise, sondern auch davon, dass sie die nationalistischen und "europakritischen" Sprüche der anderen Parteien in die jeweils schrillste Version bringt.

Allgemein wird die Einführung der Grenzkontrollen als Zugeständnis der Regierungskoalition aus Venstre und Konservativen an die DF interpretiert, auf deren Stimmen sie im Parlament angewiesen sei. - Tja, als seien Venstre und Konservative daran gehindert, z.B. auf die Sozialdemokraten (25,5 Prozent in 2007) zuzugehen , aber vermutlich will auch die nicht kapieren, welche Art Geist durch Kompromissverweigerung im Lande zwischen Nord- und Ostsee gewinnt.

Markus Rabanus >> Politikforum

Transformator-Brand in französischem AKW-Tricastin

Am Samstag kam es in der Atomanlage von Tricastin/Südfrankreich zu einem Transformator-Brand von Reaktorblock 1. Zunächst war eine Explosion gemeldet worden. Der Anlagenbetreiber EDF verlautbarte, dass es zu keinen Personen- und Umweltschäden gekommen sei. Überdies sei der Reaktorblock wegen Wartungsarbeiten nicht in Betrieb.

Mit vier Reaktorblöcken provoziert auch die Atomanlage Tricastin das Risikos eines >> Serien-GAU

Wikipedia: Das Kernkraftwerk Tricastin befindet sich in der Nähe von Pierrelatte im Département Drôme am Ufer der Rhône zwischen Valence (70 km flussaufwärts) und Avignon (65 km flussabwärts). Es ist Teil der Nuklearanlage Tricastin, die aus mehreren Anlagen besteht, darunter ein Kernkraftwerk mit vier Reaktorblöcken und eine Urananreicherungsanlage (Eurodif).

Mit langer Störfallliste
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Tricastin

Montag, Juli 04, 2011

Schweizer Atomaufsicht stellte "Persilscheine" aus

Schweizer Medien berichten von der unplanmäßigen Abschaltung des AKW Mühleberg im Kanton Bern, nachdem durch ein Gutachten der Zürcher Technik-Uni ETH bekannt wurde, dass der dortige Schlamm- und Hochwasserschutz unzureichend sei. Betreiber und Schweizer Atomaufsicht gehen von Szenarien aus, wonach "nur alle zehntausend Jahre" höhere Wasserpegel wahrscheinlich seien, berücksichtigen jedoch ungenügend die Risiken, die sich aus der Nähe des Atomkraftwerks zu einem bloß 1500 Meter flussaufwärts befindlichen Wohlensee-Staudamms ergeben (Speichermenge 25 Mio. m³).
Wasserfluten könnten mit Schwemmgut das Kühlsystem beeinträchtigen, wie es 2009 im französischen AKW Cruas 4 passierte, als nach starken Regenfällen pflanzliche Abfälle in der Rhône die Kühlwasserzufuhr verstopften.

Belgien: 30-Prozent Frauenquote für Unternehmen

Belgien verordnete seinen Staatsbetrieben eine gesetzliche 30%-Frauenquote. Große Privatunternehmen sollen binnen 5 Jahren folgen, mittelständische Unternehmen binnen 8 Jahren.

Dienstag, Juni 21, 2011

Athen ist überall und Europas Philosophie

Wenn Griechenland zurückzahlen könnte, so wäre das erneute "Rettungspaket" nicht so hastig. Wenn Griechenland nicht zurückzahlen kann, dann braucht es nicht nur die erneute Hilfe geschenkt, sondern auch so viel Schuldenerlass, dass der griechische Staatshaushalt alle verbleibenden Verpflichtungen endlich wieder aus eigener Kraft bedienen kann.
Also geschenkt, wertkorrigiert, wenigstens gestundet, allenfalls mit der Bitte um freiwillige Rückzahlung, irgendwann nach Gesundung.
Aber ein "überschuldetes" Land noch weitere verzinsliche Schulden machen zu lassen, funktioniert nach keiner Theorie.

Die "Überschuldung" ist von den Ratingagenturen behauptet, was kritisiert wird, aber es scheint reichlich Wahres daran - und eher zu lange geschönt.

Was bedeuten die "100 Milliarden" für Griechenland? Wir müssen es vergleichen mit Größenordnungen, die uns geläufiger sind, um zu erahnen, was überhaupt die richtigen Fragen sein könnten.

Laut Wikipedia hat Griechenland 11,3 Mio. Einwohner. Zum Vergleich dazu hat Nordrhein-Westfalen fast 18 Mio. Einwohner. Der NRW-Haushalt 2010 hatte ein Volumen von 53 Mrd. EURO. Die Neuverschuldung (allerdings ohne Bundesschulden) von NRW betrug etwas mehr als 5 Mrd. EURO. Im Vergleich dazu braucht Griechenland mit weniger Einwohnern nun nach bloß einem Jahr erneut und einzig zum Zwecke der Zahlungsfähigkeit mehr als 100 Milliarden EURO, heißt es.

Rechne mal wieder: 100 000 000 000 EURO / 11 300 000 Einwohner = 8 849,56 Euro pro Kopf und Jahr allein für den Schuldendienst nach ersten Verlautbarungen, also gewöhnlich zu tief.
CARE-Pakete wären billiger. Wieso dann kein griechischer Staatsbankrott lieber gestern als übermorgen, wenn sonst noch mehr Abschreibung droht?

"Weil es dann zum Domino-Effekt kommt." - Der Grusel steigert die Opferbereitschaft, wenngleich nicht die Begeisterung für Aristoteles, Sokrates oder das heutige Athen. Bis zu welchem Stein fällt es um? Und mit der Hilfe bleibt der Dominoeffekt aus? Oder würde er nur verzögert? Bis dann auch der letzte Stein nichts mehr abfangen kann? Ist das dann besser? Kann ja sein, aber die Begründung würde schon noch interessieren, damit mehr Wahrscheinlichkeit ist, dass da überhaupt nachgedacht wird, wie seit Jahren der ersten "Rettungspakete" versprochen.

"Deutschland ist Nutznießer des EURO" - stimmt, aber soweit das unfair sein sollte, dann müsste es eingedämmt werden, also freiwillige Kurzarbeit, freiwilliger Griechenland-Urlaub, griechischer Wein usw.? Aber Überstunden, die am Ende mehr kosten als bringen, wäre auch nicht ganz fair.
Oder noch mehr griechische Staatsanleihen kaufen, also spekulieren, dass rechtzeitig der nächste kommt und die leerere Flasche kauft plus Zinsen, denn die letzten packt sich der Geist daraus, denen die Sicherheit griechischer Staatsanleihen in vielen Gipfeltreffen zugesichert war und jetzt die bösen Gläubiger sind? Da ist was dran. Und ist doch schräg im Ganzen.

Schäuble überlegt noch, wie das Ding zu managen ist, ohne dass es ihm und uns um die Ohren fliegt. Er könnte die Tabaksteuer erhöhen, einfach weniger Stengel in die Packung, damit es die Dussel weniger merken, die Taschen leer und kaum mehr als Tropfen auf den heißen Stein, würde nicht scheitern an der "neuen" FDP, die schon wieder Steuersenkungen fordert. Oder eine Fenstersteuer gegen den Klimawandel, denn viele sind einfach zu undicht - und es braucht keine Frischluft mehr, je verstrahlter die ist, was jetzt auch die Union endlich einsieht und sich mehr Steuereffekte aus neuen Energienetzen und Gebäudesanierung erwartet als aus den Brennelementen. Das ist zutreffend, wenngleich nicht zurecht, denn der Offshore-Strom braucht keine neuen Netze, sondern nur Übernahme der Umspannstationen von Krümmel, Brunsbüttel und Brokdorf, wenn die dortigen Meiler vom Netz gehen und dicht genug zum Offshore stehen.
Aber Sparen ist Sünde nach der Wachstums- und Umsatzsteuer-Ideologie, jedenfalls deren Anhängern ausnahmslos aller Parteien im eigenen Land und ihren anderslautenden Forderungen nach Athen entgegen. Es klingt komplizierter als die Beweggründe sind.

Gestern hieß es im philosophischen Quartett, dass die "Pflichtlüge" laute, die Dinge seien hinreichend im Griff, obwohl längst nicht mehr, denn so lange die "Pflichtlüge" gelte, bewahre das vor dem Fall. Alles bloß Religion? Stimmt zum Teil, denn ohne Vertrauen keine Zivilgesellschaft, aber ohne Korn auch kein Mehl. Gestern hieß es bei Anne-Will-Media zur Frage, ob es Gutmenschen brauche, dass reale Politik eine schmutzige Sache sei. Auch das geht philosophisch nicht. Und dürfte rechtlich nicht sein, aber es gibt so viele Strolche, dass es den Eindruck macht, es gehe nicht anders und dürfe so sein.

Wenn niemand "Stuttgart 21" stoppen kann, obwohl es die Milliarden längst dringender in anderen Dingen braucht, dann ist das wie Griechenland mitten in Deutschland. Und das gibt es hundertfach, denn Athen ist Stuttgart, ist Duisburg und Washington, ist Lissabon, Paris und Berlin ohnehin, Athen ist Island, Irland, London und überall. Und das muss kein Weltuntergang sein, wie auch eine Währung nur dann scheitert, wenn sie zu viel aus der Druckpresse kommt, um den Konkurs zu verschleppen. Die Konkursverschleppung macht den größeren Graus.

Montag, Mai 30, 2011

Das Ende der "christlichen" Zwangsehe auf Malta

von redaktion am Mo 30. Mai 2011, 18:32 im Forum

Je katholischer, desto rückständiger - und nicht nur auf den "katholischen" Philippinen, sondern auch im EU-Mitgliedsstaat Malta. Nun aber votierte eine knappe Mehrheit der Malteser dafür, dass gescheiterte Ehen nicht mehr bis zum Tod halten müssen, also geschieden werden können. Die konservative Regierung gestand die Abstimmungsniederlage ein und will ein Scheidungsrecht erarbeiten.
Dass der bisherige Rechtszustand in der Debatte um die (späte) EU-Mitgliedschaft Maltas (Mai 2004; ich war dagegen) keine Rolle spielte, ist auch kein Ruhmesblatt für eine politische Union, die sich auf die Aufklärung nicht wenig einbildet.

Bildung >> Inselstaat http://de.wikipedia.org/wiki/Malta mit 413.000 Einwohnern. Zum Vergleich: Duisburg hat ca. 490.000 Einwohner.

Bildung >> Auch im katholischen Irland war bis 1995 jegliche Scheidung gesetzeswidrig. Mit nur 9000 Stimmen Unterschied votierten die Iren für das Recht auf Scheidung.

Bildung >> http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidungsrecht

http://dialoglexikon.de/zwangsehe.htm

Freitag, April 08, 2011

GRÜNE: Lebensbedingungen der Roma in Europa verbessern

Zum internationalen Roma-Tag erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Im Europa von heute sind Roma vielfach benachteiligt und zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie leben oft am Existenzminimum und haben wenig Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Beschäftigung oder dem Gesundheitssystem. Es ist ein Teufelskreis, der es den Menschen fast unmöglich macht, ihre schwere sozioökonomische Lage zu überwinden.

Die Anfang April von der EU-Kommission vorgestellte Inklusionsstrategie zur Verbesserung der Lebensumstände von Roma in Europa ist bitter nötig. Ob Ausweisungen aus Frankreich, die wachsenden rechtsextremen Übergriffe gegen Roma in Ungarn oder auch die geplanten Abschiebungen von 10.000 Roma aus Deutschland ins noch immer gebeutelte Kosovo zeigen: Wenn es um die Rechte der Roma geht, fühlt sich viel zu oft niemand verantwortlich.

Die Inklusionsstrategie mag zwar ein Schritt in die richtige Richtung sein, aber letztendlich beinhaltet sie noch immer viele Lücken. So ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Betroffenen selbst völlig aus dem Erarbeitungsprozess ausgeschlossen wurden und warum keine konkrete Maßnahmen gegen die Diskriminierung der Roma darin enthalten sind.

Wir brauchen eine breiter aufgestellte europäische Strategie, die sowohl die Inklusion der Roma im Blick hat, als auch konkrete Maßnahmen gegen ihre Diskriminierung enthält. Die Diskrimierung von Roma durch Behörden, Polizei oder in der Öffentlichkeit muss beendet werden. Leider ist das aber gerade in osteuropäischen Ländern bitterer Alltag für viele Roma.

Die Inklusionsstrategie muss jetzt auch wirklich jeweils vor Ort umgesetzt werden. Darauf muss die EU-Kommission ein Auge haben. Auch die Bundesregierung ist gefordert, hierzulande gegen Hetzkampagnen und Diskriminierungen entschieden vorzugehen.“

Donnerstag, April 07, 2011

EZB "erhöht" Leitzins auf 1,25 Prozent

Seit Mai 2009 war der Leitzins mit 1 Prozent auf historisch niedrigstem Niveau. Da die Konjunkturdaten aufwärts zeigen, allerdings auch die Inflation, hob die EZB den Leitzins auf 1,25 Prozent an und stellte eine weitere Anhebung auf 2 Prozent in Aussicht.
Die Notenbanken der USA und Japans verharren indes auf ihrem Tiefstkurs. In Japan "zwischen 0 und 0,1 Prozent", wie es in Meldungen heißt. Schon lustig, wie abstrakt solche Wirtschaftsdaten kommuniziert werden. Entweder hat dieser Journalist ausschließlich mit Milliardenbeträgen zu tun und ist sich deshalb des Unterschieds "zwischen 0 und 0,1 Prozent" bewusst oder keinen Verstand für Geldangelegenheiten, was wahrscheinlicher ist, denn aus Kreditnehmersicht sind 0,1 Prozent ein Himmelsgeschenk, wie es deshalb ein Kreditgeber kaum dem eigenen Betrieb gewähren würde.
msr >> Forum

"Rettungspaket" für Airbus 400 M

Die sieben Auftraggeberstaaten Belgien, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Luxemburg und die Türkei sagten EADS per "Vertragsergänzung" weitere 3,5 Mrd. EURO zu.
Offiziell ist tatsächlich mal wieder von "Rettungspaket" die Rede. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann das Bundesfinanzministerium in Bundesrettungsministerium umbenannt wird.
msr >> Hintergrund

Portugal ersucht EU-Finanzhilfe

Erst vor wenigen Tagen hatte die Regierung Portugals Finanzhilfen der EU als nicht erforderlich bezeichnete, aber wie nach ähnlichen Szenarien Griechenlands und Irlands war bereits davon auszugehen, dass es anders kommt. Gestern halblaut, heute ist bereits von 90 Mrd. Euro die Rede.
msr >> FORUM

Flüchtlingskatastrophe vor Lampedusa

Vor der Mittelmeerinsel Lampedusa ertranken in der Nacht zum 6.4.2011 nach Behördenangaben bis zu 250 Menschen aus Afrika in stürmischer See, deren libysches Flüchtlingsboot hoffnungslos überladen kenterte. Nur 51 Menschen konnten gerettet werden.
Das Mittelmeer ist Massengrab und zynischer Gradmesser für das europäisch-afrikanische Entwicklungsgefälle.
msr >> Entwicklungshilfe

Montag, März 28, 2011

Berlin: 120.000 demonstrierten gegen Atompolitik


Michael Sommer hielt eine ausgezeichnete Rede. Bundesweit demonstrierten mehr als 250.000 gegen die Atompolitik der Regierung. In München, Hamburg und Köln je mehr 40.000 Menschen und in Berlin 120.000. Die Weichen in der Energiepolitik gehören umgestellt.

>> AKW-FORUM

Samstag, März 26, 2011

London: 250.000 gegen Sozialabbau

In London demonstrierten am vergangenen Samstag mehr als 250.000 Menschen gegen Sozialabbau und die "Sparpolitik" als Folge der "Bankenrettung" durch die Regierung. In den Boulevardblättern des Königsreichs konzentriert sich derweil die Berichterstattung auf Randalierer und den Libyenkrieg.

TERMIN: Anti-AKW-Demos am 26.März 2011

BERLIN am 26. März 2011 um 12 Uhr ab Potsdamer Platz
mit Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor
MÜNCHEN am 26. März 2011 um 14 Uhr ab Odeonsplatz
HAMBURG am 26. März 2011 um 12 Uhr ab Moorweide
KÖLN am 26. März 2011 um 14 Uhr ab Deutzer Werft
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Freitag, März 25, 2011

700 Mrd. Euro für den Dominoeffekt

Der sogenannte "EURO-Rettungsschirm" erhält weitere 700 Mrd. EURO. Davon 22 Mrd. von Merkel. Portugals Regierungschef lehnte beharrlich Mittel aus dem Fonds ab, denn das könne einen Dominoeffekt zur Folge haben. Zu denken wäre da an Spanien, Italien und Frankreich, sagte er nicht. Aber was er sagte, dass Portugal die Staatsverschuldung aus eigener Kraft schultern werde, das sagten vor nicht sehr vielen auch schon Griechenland und Irland, denen dann die Mittel "aufgedrängt" wurden, weil es sonst das Vertrauen der Finanzmärkte kosten würde. - Das Vertrauen der Finanzmärkte in die Politik. Das Vertrauen der Politik in die Finanzmärkte scheint durch die Bankenkrise bestärkt.

Markus Rabanus >> Diskussion

Donnerstag, März 03, 2011

Zum 80. Geburtstag Gorbatschows

Persönliche Würdigung: Als Michail Gorbatschow wie ein unbeschriebenes Blatt an die Macht kam, lösten seine öffentlichen Auftritte bei mir zunächst Misstrauen aus, denn es schien, als stünde ein weiteres Mal bloß die pauschale Aburteilung der Vorgeschichte und neue Einheitslehre an.
Mit dem "April-Plenum" (1985) jedoch sprach Gorbatschow eine Systemkritik und Forderungen aus, die tatsächlichen Wandel zum "sozialistischen Pluralismus" unausweichlich machten, der seit Gründung der Sowjetunion als Trotzkismus, Sektierertum, Fraktionismus, Revisionismus, Subjektivismus, kleinbürgerlich usw. verdammt und verfolgt worden war.

Tatsächlich aber scheiterte auch der sozialistische Pluralismus und die Vision eines "Sozialismus mit menschlichem Antlitz" an innenpolitischen Konzeptlosigkeiten und Widerständen einerseits, wohl aber auch an ideologischen Ungereimtheiten und den systemischen Schwächen des staatsmonopolistischen Sozialismus im Wettbewerb mit kapitalistisch wirtschaftenden Gesellschaften, so dass auch Gorbatschow mehr und mehr zu sozialdemokratischen Auffassungen gelangte.

So sehr ihm russische Nationalisten verübeln, ihnen das Riesenreich der vormaligen Sowjetunion nicht vor dem Zerfall bewahrt zu haben, so ist auch das ein Verdienst seiner Politik zugunsten der Selbstbestimmung der Völker, beispielsweise der deutschen Wiedervereinigung.

Seine größte Leistung allerdings ist die Beendigung des in der brandgefährlichen Unkalkulierbarkeit stets heruntergespielten Ost-Westkonflikts, wofür Gorbatschow zurecht und hochverdient 1990 den Friedensnobelpreis bekam.

Sofern ein solches Ranking überhaupt Sinn machen kann, wäre Gorbatschow der beste und wichtigste Politiker des 20. Jahrhunderts.

Markus Rabanus >> Diskussion