Mittwoch, Februar 14, 2018

Macrons schlimmer Fehler

Der französische Präsident kündigte an, dass wenn sich Berichte über neuerlichen Giftgaseinsatz durch Assads Truppen bestätigen, dann die dafür verantwortlichen Kräfte von Frankreich angegriffen werden.

Mein Posting in Facebook-Diskussion zur Frage, ob Macrons Drohung völkerrechtswidrig sei: 


Fakt ist, dass es keine WSR-Entschließung gibt, die andere Staaten zu Schlägen gegen Assad berechtigt, weil solches Mandat am Veto Russlands scheitern würde.
Es sei denn, man sei selbst angegriffen und wehre einen solchen Angriff unmittelbar ab. Das ist hier nicht einschlägig. Und für Strafaktionen ohnehin nicht. - Das Völkerrecht unterscheidet sich diesbezüglich in keiner Weise vom deutschen Notwehr- und Nothilferecht.
Sämtliches gilt auch für Androhungen. Folglich ist Macrons Spruch völkerrechtswidrig.

"Kann man denn gar nichts machen?" - Macron kann Untersuchung bemühen, kann Anträge im WSR stellen.
"Also zugucken, wie Giftgas eingesetzt wird?" - Auch völkerrechtswidriges Einschreiten kann moralisch legitim sein, aber das bewegt sich auf dem dünnen Eis der Selbstjustiz.
Dann müsste man auch wirklich haften wollen. Und das wollen Selbstjustizler zumeist nicht, sondern höhlen bloß das Recht aus.

So kommt die Welt nicht zum Guten. Wenn Macron die Blockaden im Weltsicherheitsrat aufheben wollte, dann würde er meine gestern skizzierten Reformvorschläge unterstützen ;-)
>> www.inidia.de/weltsicherheitsratsreform.htm

Markus S. Rabanus  14.02.2018

Erdogan droht den USA mit "osmanischer Ohrfeige"

Der auch von unseren Regierungen hochgerüstete Erdogan scheint im Siegesrausch seines völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Kurden Nordsyriens überzuschnappen, wenn er den USA derart droht.
Eigentlich müsste sich die NATO dazu verhalten, denn immerhin Streitigkeit zwischen Bündnismitgliedern. Desgleichen wiederholt bezüglich der jüngsten "Zwischenfälle" um griechische oder türkische Gewässerhoheitsfragen.
Soweit zur Subsidiarität "regionaler Abmachungen", wie sie die UNO-Charta zunächst mal Allianzen zugesteht.
Da jedoch die NATO nichts unternimmt, was die internen Konflikte und obendrein den völkerrechtswidrigen Vormarsch ihres Mitglieds anbelangt, hätte nunmehr der Weltsicherheitsrat einzuschreiten.

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Seit Wirksamwerden der UNO-Charta bedarf es für militärische Exkursionen einer völkerrechtlichen Grundlage.
Eine solche kann Erdogan nicht benennen oder verkennt die Reichweite des Selbstverteidigungsrechts, wenn er für seine Aktivitäten keine Deckung seitens des Weltsicherheitsrats holt.

Es mag sein, dass er sich denkt: "Warum soll ich mich ans Völkerrecht halten, wenn es so oft auch die Großmächte nicht tun?"
Einfache Antwort: Weil die Türkei (wie auch Deutschland) keine Großmacht ist - und weil die Welt durchaus berechtigt ist, die Kleinen zu fangen und die Großen vorerst noch laufen zu lassen, zumal man ihnen unterlegen wäre.
Also etwas gesunder Menschenverstand sollte schon noch drin sein - auch in Erdogans Kopf.

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Nebenbei: Wenn Erdogan ernst genommen werden möchte, dass ihm mit der "osmanischen Ohrfeige" gegen die USA ernst sei, was einem Selbstmordattentat gleichkommen würde, dann müsste ich in ihm einen islamistisch Verblendeten sehen, der auf alsbaldige Himmelfahrt hofft, aber ich glaube ihm seine Religiosität nicht, sondern halte ihn für einen übergeschnappten Nationalisten und Bluffer.

Markus S. Rabanus  2018-02-14  Facebook-Postings

Macrons schlimmer Fehler  2018-02-14